Aufenthaltstitel vom Studium zu einer Beschäftigung
Ich bin ursprünglich zum studieren hier nach Deutschland gekommen aber es ist mir jetzt sinnvoller vollzeit zu arbeiten. Ich hatte Verzögerung bei Studium, ich möchte gerne Aufenthaltserlaubnis zweck im Beschäftigung wechseln.

Hallo @Maalin,
danke für deine Nachricht!
Wenn ich dich richtig verstehe, hast du aktuell einen Aufenthalt nach §16b zum Studium, hast das Studium noch nicht abgeschlossen und möchtest es jetzt abbrechen, um in eine Beschäftigung wechseln.
Es ist gut, dass du dich hier nach deinen Möglichkeiten erkundigst, denn ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung nach §18 ist an einige Bedingungen geknüpft: Um den Titel als Fachkraft nach §18a oder §18b zu bekommen, muss man eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Das geht nur, wenn man bereits einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss oder eine in Deutschland anerkannte Berufsausbildung hat.
Hast du denn bereits eine abgeschlossene Ausbildung/Studium, das in Deutschland anerkannt ist? Oder hast du vielleicht schon mehrjährige Berufserfahrung in einem bestimmten Bereich?
Falls das nicht der Fall ist, ist ein Wechsel in die Beschäftigung als Fachkraft leider nicht möglich. Das würde erst dann gehen, wenn du dein Studium abgeschlossen hast.
Möchtest du sagen, warum du vorhast, dein Studium zu beenden? Vielleicht kann ich dir dann noch besser helfen, Alternativen zu finden.
Viele Grüße
Natalie