Aufstenthalt nach Duldung
Hallo meine asyl vertrag ist abgelehnt das is 3 jahr lebe ich in deutschland ich habe b1 zertifikate und das leben in deutschland und habe ich mein Zeugnisse als elektrotechnik im deutschland anerkannt darf ich als fachkräft in deutschland einen aufstenthalt 18 a haben ich werde nach dise ablehnen eine duldung haben nächste Monat aber bis jetzt habe keine Arbeit vertrag
2 Kommentare
Antworten (2)
Hallo @ozer-saber
danke für deine Frage im Forum!
Unsere Kolleginnen der @LIFE Initiative werden deine Frage gerne beantworten.
Viele Grüße
Daniela
Hallo @ozer-saber , danke für deine Anfrage. Diese Antworten sind vorläufig, da wir deine genaue Situation nicht kennen und keine Rechtsberatung geben können.
Deine Frage, ob du deinen Aufenthaltsstatus während des Asylverfahrens ändern kannst, ist nicht einfach zu beantworten. Nach unseren Informationen ist ein sogenannter "Spurwechsel" nur während dem laufenden Asylverfahren möglich. Wenn dein Asylverfahren bereits beendet ist und du eine Ablehnung erhalten hast, kannst du den "Spurwechsel" nicht beantragen (https://handbookgermany.de/de/changing-residence-title#faq_3330). Es gibt für dich andere Möglichkeiten, von einer Duldung zu einem Aufenthaltstitel zu wechseln. Es ist schwierig, die Voraussetzungen zu erreichen und es dauert lange. Wir können empfehlen eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, Deutsch zu lernen und zu arbeiten. Hier gibt es ausführliche Tipps: https://life-initiative.org/de/chancen-langfristiger-aufenthalt/. Wir können dir empfehlen eine Beratungsstelle oder einen Anwalt aufzusuchen.
Was kannst du als nächstes tun?
Ich hoffe, diese Informationen sind hilfreich für dich. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich bitte wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Franziska