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sedo
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Visa & Aufenthalt

Ausbildungsaufenthaltserlaubnis

Hallo. Ich habe eine aufenthaltsgestattung und mein Asylklagevervahren dauert immer noch. Ich mache eine Ausbildung und B1-Zertifikat, Wohnung, Pass und Lebensunterhalt gesichert . Darf ich meinen Asylverfahren beenden und dann aufenthaltstitel bekommen? zB. Durch §16g aufenthg. 

2 Kommentare

Antworten (2)

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Daniela_Community Managerin
Hallo @sedo danke für deine Frage. Ich kann verstehen, dass die neue Ausbildungsaufenthaltserlaubnis nach einer tollen Alternative klingt. Wir können keine rechtliche Beratung bieten, aber ich kann dir grundlegende Infos geben. Um eine Ausbildungsaufenthaltserlaubnis nach §16g zu beantragen muss man bereits ausreisepflichtig sein. Das heißt man muss das Dokument 'Duldung' haben, um die Ausbildungsaufenthaltserlaubnis §16g zu beantragen. Mit einer 'Aufenthaltsgestattung' kann man die neue Ausbildungsaufenthaltserlaubnis nicht beantragen. . Ob du nun dein Klageverfahren beim BAMF zurücknimmst, musst du mit einer Rechtsanwält:in besprechen. Dabei sollten immer die Vor- und Nachteile besprochen werden. Beachte, dass die rechtsanwaltliche Beratung kostet. So ein Prozess sollte jedoch immer begleitet werden. . Am besten wäre es, wenn du gemeinsam mit einer Beratungsstelle oder einer Rechtsanwält:in über deine Möglichkeiten sprichst. Kennst du schon den Jugendmigrationsdienst? Dort könnte dir bei der Suche nach einer Anwaltskanzlei geholfen werden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/?typ=JMD& . Viele Grüße Daniela
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Daniela_Community Managerin

Hallo @sedo  
ich möchte dir gerne ein kurzes Update geben.

Es ist nicht notwendig, dass du das Asylverfahren zurücknimmst. Wenn du eine Ausbildung während dem Asylverfahren begonnen hast und das Asylverfahren abgelehnt wird, kannst du direkt die Ausbildungs-Aufenthaltserlaubnis nach §16g erhalten oder, falls du die Voraussetzungen nicht erfüllst, bekommst du eine Ausbildungsduldung. 

Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg bei deiner Ausbildung.
Viele Grüße
Daniela

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