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rana.hassany2000
Aktualisiert:
Einbürgerung

Bürgerschaft

Hallo, 

wir sind seit 2015 in Deutschland und haben Aufenthaltstitels mit Anerkennung 25 ABS. 3 Aufenthg, so dass wir nicht direkt ins bürgern lassen. 

Ich möchte fragen, wie wir damit umgehen können? An welche Behörde uns anwenden können? 
 

Vielen Dank im Voraus. 
 

Mit freundlichen Grüßen 

Rana 

5 Kommentare

Antworten (5)

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Daniela_Community Managerin
Hallo @rana.hassany2000 vielen Dank für deine Frage. Um deine Situation noch besser einschätzen zu können, wäre es toll, wenn du mir folgende Frage beantwortest: . Seit wann habt ihr die Aufenthaltserlaubnis nach §25.3 AufenthG? . Wenn du mir auch noch die nächste größere Stadt nennst, suche ich gerne nach Beratungsstellen für dich. Danke und bis bald. . Viele Grüße Daniela
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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
Hallo @rana.hassany2000 danke für deine Frage zur Einbürgerung. Um einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen, ist es wichtig, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, hat man ein Recht auf Einbürgerung. Ansonsten kann die Behörde abwägen und den Antrag auch ablehnen. . Zwei wichtige Voraussetzungen, die du wissen solltest, bevor die anderen eine Rolle spielen: 1. Die zeitliche Voraussetzung: Die Einbürgerung kann erst nach 8 Jahren mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland beantragt werden (in Ausnahmen auch nach 6 oder 7 Jahren). Die Zeit im Asylverfahren zählt beim Aufenthalt nach §25.3 AufenthG leider nicht mit. . 2. Die Voraussetzung des Aufenthaltstitels: Das klingt jetzt leider kompliziert, aber es gibt Aufenthaltstitel, mit denen man direkt in die Einbürgerung wechseln kann und dann gibt es welche, wo ein direkter Wechsel eigentlich nicht möglich ist. Ich schreibe eigentlich, da ich oben schon erwähnte, dass man es auch versuchen kann, wenn man nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Das nennt sich dann "Ermessenseinbürgerung". Alternativ könnte man zuerst vom Aufenthaltstitel §25.3 in eine Niederlassungserlaubnis wechseln. Von der Niederlassungserlaubnis darf man in die Einbürgerung wechseln und hat bei Erfüllung aller anderen Voraussetzungen sogar den rechtlichen Anspruch auf eine Einbürgerung. . Leider ist das ganze Thema nicht leicht zu erklären. Kannst du dir vorstellen zu einer Beratungsstelle zu gehen und dort eine ausführliche Beratung zu deinen Chancen und Möglichkeiten zu bekommen? Nenne mir gerne deine Stadt und ich suche nach eine Beratungsstelle für dich. . Hier findest du noch einmal ausführliche Informationen: Zur Niederlassungserlaubnis https://handbookgermany.de/de/permanent-residence#faq_566 Zur Einbürgerung https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_145 . Ich freue mich von dir zu hören. Viele Grüße Daniela
rana.hassany2000
Hallo, wir wohnen in Hamburg und haben diesen Aufenthaltstitels mit Anerkennung 25 ABS. 3 Aufenthg seit der Beginn unserer Aufhalt danach wurde immer verlängert. Wo können wir uns wenden? Mit freundlichen Grüßen Rana Hassany
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Daniela_Community Managerin
Hallo @rana.hassany2000 danke für die Antwort. Weißt du denn, an welchem Tag ihr den Aufenthalt das erste Mal bekommen habt? In welchem Jahr habt ihr das erste mal die Plastikkarte erhalten? . Im Dokument kannst du eine Übersicht der Beratungsstellen in Hamburg finden, die dir weiterhelfen können. Am besten machst du einen Termin bei der Beratungsstelle in deinem Bezirk. Melde dich gerne bei weiteren Fragen. Viele Grüße Danirela
Seoyoung_Community Management Support

Hi @rana.hassany2000  ,

 

ich wollte nachfragen, ob du dich beraten lassen konntest.

Melde dich gerne, wenn du noch Fragen hast.

 

Viele Grüße

Seoyoung

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