ChancenAE
Ein Klient (KL) ist gegen die ablehnende gerichtliche Entscheidung in Berufung gegangen (Dublin). Das Berufungsverfahren läuft derzeit noch. Nun möchte der KL § 104 c beantragen, was nur möglich ist, wenn er das Verfahren einstellt, um eine Duldung zu erhalten.
Wie risikoreich ist dieses Vorgehen? Ist davon auszugehen, dass er dann unkompliziert eine Duldung erhält (oder wäre auch eine GÜB möglich)? Wie wahrscheinlich ist es, dass ihm § 104 c gewährt wird (da er bisher keine Voraussetzung erfüllt)?
Liebe @Bärbel__Blume
wir können gerne eine Expertin nach einer Einschätzung fragen. Ausführliche rechtliche Beratung ist hier im Forum nicht möglich.
Könntest du uns noch sagen, in welchem EU-Land dein Klient den ersten Asylantrag gestellt hat?
Danke und liebe Grüße
Daniela