Darf man mit Niederlassungserlaubnis Ihr Heimatland reisen ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor fünf Jahren bin ich nach Deutschland gekommen und habe das C1 Deutschniveau erreicht. Derzeit arbeite ich in Vollzeit. Aufgrund dessen habe ich einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis gestellt und diese bewilligt bekommen. Ich würde gerne wissen, ob es erlaubt ist, mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3 oder 4 in mein Heimatland zu reisen. In meinen Recherchen habe ich unterschiedliche Informationen gefunden. Ein Anwalt sagte, dass man mit einer Niederlassungserlaubnis reisen darf, da dies nicht mit der Niederlassungserlaubnis, sondern mit dem Blauen Pass zu tun hat. Wenn man einen Nationalpass seines Heimatlandes besitzt, sei es erlaubt, in das Heimatland zu fliegen. Nach meiner Recherche bin ich der Auffassung, dass ich mit einer Niederlassungserlaubnis keinen Schutzstatus habe, sondern einen Titel mit schutzberechtigter Niederlassungserlaubnis besitze, sofern ich dies richtig verstanden habe. Allerdings steht auf Ihrer Internetseite, dass auch Personen mit Niederlassungserlaubnis, die den Schutzstatus haben, nicht in ihr Heimatland reisen dürfen. Ich würde gerne wissen, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Information basiert, da ich in meiner Recherche auf verschiedene Informationen gestoßen bin.
Ich hoffe, endlich eine klare Antwort zu erhalten.
Vielen Dank im Voraus
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