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Ehegattennachzug zum Deutschen (Heirat Türkei oder Deutschland sinvoll?)
Mann: doppelte Staatsangehörigkeit (deutsch, türkisch) geboren in Deutschland
Frau: türkische Staatsbürgerin
Ehegattennachzug zum Deutschen
Was spricht für eine Heirat in Deutschland und was spricht für eine Heirat in der Türkei? Vielleicht kann jemand aus Erfahrung berichten
9 Kommentare
Antworten (9)
Hi @Exelans00 ,
wir haben deine Rückfrage erst jetzt gesehen. Ist deine Frage noch aktuell?
Viele Grüße
Seoyoung
@Seoyoung_Community Management Support
Die Frage ist noch aktuell:
Meine Ehefrau (türkische Staatsbürgerin) kam mit einem Visum zu Studienzwecken nach Deutschland. Hat Sie Anspruch auf einen Aufenthalt zum Familiennachzug. Ich bin deutscher Staatsbürger wir leben gemeinsam.
Hi @Exelans00
hat deine Frau bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach §16b beantragt oder besitzt sie diese bereits? Es ist möglich, von dieser Aufenthaltserlaubnis in die Aufenthaltserlaubnis für Eheleuten von deutschen Staatsbürger*innen nach §28 zu wechseln. Dafür müssen die Voraussetzungen gecheckt werden: A1 Deutschkenntnisse, Anmeldung in DE. Bei Eheleuten von deutschen Staatsbürger*innen muss Wohnraum und finanzielle Situation NICHT nachgewiesen werden. Es kann aber trotzdem vorkommen, dass der*die Sachbearbeiter*in das fragt.
Hier stehen z.B. die Voraussetzungen für Berlin: https://service.berlin.de/dienstleistung/328191/
Es gibt aber auch eine andere Möglichkeit für deine Frau. Nach dem Masterabschluss in Deutschland kann sie zwei Jahre lang als Fachkraft (§18 a,b) arbeiten. Danach kann sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie einen Arbeitsplatz hat und Deutschkenntnis von mind. B1 nachweisen kann. https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_547
Deine Frau hat damit verschiedene Möglichkeiten um langfristig einen Aufenthalt zu bekommen.
Sag uns gerne Bescheid, wenn du noch Fragen hast.
Viele Grüße
Seoyoung
Meine Frau hat noch kein Aufenthalt beantragt. Ihr Visum ist ein Jahr gültig. Wir haben bald ein Termin bei in der Ausländerbehörde. Vielen Dank für die Informationen :)