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Ein-Ausreisen
Guten Abend, ich bin Amir,
Aus Afghanistan,
Bin seit Anfang 2016 in Deutschland, bis 2018 studiert und besaß in derzeit eine Aufenthaltsgestattung (Duldung).
2018-Ausbildung als Altenpflegehelfer
und
2019-Ausbildung als Altenpfleger erhoben, in kürze nach der Ausbildung als Pflegekraft bekam Beschäftigungserlaubnis (§19d)
- Bin im sep. 2023 Im Iran eingereist und problemlos zurück nach Deutschland.
Meine Frage:
Darf ich auch nach Afghanistan reisen, kann es sich irgendwelche Probleme ergeben?
vielen Dank,
Mit freundlichen Grüßen
Amir
4 Kommentare
Hallo Amir,
danke für deine Frage.
Grundsätzlich wird vor Reisen in das Herkunftsland dann abgeraten, wenn man einen Aufenthaltstitel mit Schutzstatus (z.B. Anerkennung als Flüchtling) oder einen Aufenthaltstitel aufgrund von Abschiebeverbot hat. In solchen Fälle könnte der Aufenthaltstitel vom BAMF widerrufen werden. Aber auch hier kann es beim Vorlegen eines bestimmten Grundes Ausnahmen geben.
Aktuell hast du eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Beschäftigung und somit keinen vom BAMF erteilten Schutzstatus, der widerrufen werden könnte. Beachte, dass deine Dokumente für die Reise noch lang genug gültig sind und bedenke auch, dass aktuell die deutsche Botschaft in Kabul geschlossen hat.
Eine zweite Meinung könntest du dir auch bei Beratungsstellen in deinem Umkreis einholen.
Viele Grüße
Daniela