Einbürgerung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich über die Anforderungen für die deutsche Staatsbürgerschaft informieren. Ich wohne seit 2019 in Deutschland ich habe zunächst eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 für zwei Jahre erhalten, dann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16a für drei Jahre und sechs Monate und derzeit habe ich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 b
Meine Frage ist, ob ich mich jetzt für die deutsche Staatsbürgerschaft bewerben kann und ob die Zeiträume meiner verschiedenen Aufenthaltserlaubnisse angerechnet werden.
Vielen Dank im Vorau
Hallo @Chris777. ,
hilfreiche Informationen zum Thema Einbürgerung gibt es hier: https://handbookgermany.de/de/citizenship .
Wenn Sie seit fünf Jahren rechtmäßig Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten - und das scheint durch die verschiedenen Aufenthaltserlaubnisse der Fall zu sein - können Sie die Einbürgerung beantragen. Die weiteren Voraussetzungen können Sie unter obigem Link nachlesen.
Alles Gute!