zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Susi346
Aktualisiert:
Einbürgerung

Einbürgerung des Kindes

Ich lese: 

Wenn beide Elternteile die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, bekommt das Kind nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. In diesem Fall können Sie Ihr Kind erst später einbürgern lassen.

Was bedeutet "später" - ab wann kann das gerade neugeborene Kind von Eltern mit Staatsbürgerschaft Ruanda eingebürgert werden und was ist die Voraussetzung?

Ich danke sehr für den Hinweis auf weitere Informationsquellen oder die Beantwortung der Frage.

3 Kommentare

Antworten (3)

Profile Picture
Barbara Stasiak_Community Manager
Liebe @Susi346 , vielen Dank für deine Frage. Ein in Deutschland geborenes Kind erhält mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis hat. "Später" bedeutet im Zusammenhang mit der Einbürgerung, dass die deutsche Staatsangehörigkeit erworben werden kann, wenn die Eltern die Voraussetzungen erfüllen (lese bitte: Regelungen für Kinder): https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/dauerhaft-in-deu… Ich hoffe, dass dir diese Informationen weitergeholfen haben. Wenn du weitere Fragen hast, lass es mich bitte wissen. Viele Grüße Barbara
Susi346
Danke, das hat mir sehr weitergeholfen und ich kann die Antwort an die jungen Eltern weitergeben
Profile Picture
Barbara Stasiak_Community Manager
@Susi346 gerne :)
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo