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Jule25

Einbürgerung nach Scheidung

Guten Abend,

Ich bin seit 2019 in Deutschland, war 4 Jahre verheiratet und wurde nun geschieden. Ich habe den Titel 28 Abs. 2. Ich wusste nicht das ich das Trennungsjahr schon melden musste. Deswegen noch der Titel 28 Abs. 2. Die Scheidung habe ich gemeldet. Ich habe einen Einbürgerungsantrag im September gestellt. Ich bin berufstätig seit 5 Jahren berufstätig und habe eine eigene Wohnung. Finanzieren alles selber. Den Sprachtest und Einbürgerungstest habe ich bestanden. Kann die Scheidung die Einbürgerung nun verhindern?

2 Kommentare

Antworten (2)

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Sarab.MBE

Hallo 

Nein, die Scheidung allein verhindert Ihre Einbürgerung nicht, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Ihrer Schilderung stehen Ihre Chancen grundsätzlich gut.

Mit freundlichen Grüßen 

Sarab AWO 

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Jule25

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich mache mir Sorgen weil ich nicht schon die Trennung gemeldet hatte, da mir nicht bewusst war,  dass ich es melden muss. Mein Titel wurde dadurch nun nicht geändert? Kann das nun Probleme machen?

 

 

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