Einbürgerung und Kündigung
Hallo,
ich habe jetzt einen Aufenthaltstitel nach par. 18b AufenthG.
Nach § 9 BeschV Abs. 1 ist mein Titel nicht mehr zum Arbeitgeber gebunden, d.H. ich kann eine Beschäftigung jeder Art ausüben (ich habe einen Nachweis der Ausländerbehörde).
Ich habe Mitte April einen Einbürgerungsantrag online in Berlin gestellt. Eine Woche später wurde ich während der Probezeit gekündigt. Daher habe ich ein Paar Fragen:
1. Soll ich jetzt die Ausländerbehörde* informieren, dass ich gekündigt wurde? Oder brauche ich das wegen des § 9 BeschV Abs. 1 nicht mehr?
Das Kündigungsschreiben wurde am 23. April ausgestellt und der letzte Arbeitstag ist am 15. Mai. Bis wann spätestens soll ich sie informieren?
2. Bis wann spätenstens soll ich die Einbürgerungsstelle über meine Kündigung informieren?
3. Wie verzögert sich jetzt meine Einbürgerung? Wird das Verfahren sofort gestoppt bis ich einen neuen Job habe und die Probezeit um ist? Oder werden sie trotzdem meine Unterlagen bearbeiten, nur nicht das Zertifikat ausstellen?
4. Wie ist es mit der Probezeit, wird sie abgewartet? Ich habe in Deutschland nur 8 Monate gearbeitet (vier im alten Job, dann 6 Monate Pause, jetzt vier im neuen Job)? Den Rest der Aufenthaltszeit habe ich studiert.
Danke!
Hallo @gamefreak
danke für deine Frage. Wir sind dazu noch einmal in Kontakt mit einer Expertin getreten, um dir ausführlich antworten zu können und warten noch auf eine Antwort.
Du hörst spätestens nächste Woche von uns, danke für deine Geduld!
Viele Grüße
Daniela