Einbürgerungsverfahren in der Probezeit bei der Arbeit
Liebe TiG-Nutzer*innen,
ich habe einige Fragen zu meiner Einbürgerungserfahrung und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Mein Name ist E.T., ich bin 30 Jahre alt, komme aus der Türkei und lebe seit 2020 in Deutschland. Ich wohne in Köln und bin mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet und arbeite als UX-Designer.
In dieser Nachricht werde ich zwei Themen erwähnen, die miteinander verknüpft sind: Einbürgerung und Arbeitslosigkeit.
Im Juni 2023 habe ich meinen Einbürgerungsantrag als Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers gestellt. Zu diesem Zeitpunkt war ich Werkstudent (zwischen Dezember 2021 und Januar 2024). Nachdem ich mein Masterstudium in Deutschland abgeschlossen hatte, fand ich eine Vollzeitstelle, die am 1. Januar begann. Das Einbürgerungsbüro in Köln teilte mir mit, dass meine Einbürgerungszusicherungsurkunde fertig sei, ich jedoch die Probezeit, die am 30.06.2024 endet, abwarten müsse. Außerdem informierte mich mein Sachbearbeiter, dass aufgrund des neuen Gesetzes, das am 27.06.2024 in Kraft tritt, ich meine Einbürgerungsurkunde direkt nach diesem Datum erhalten könnte, da meine Einbürgerungszusicherung bereits fertig sei.
Mein Mann ist Beamter und kann unseren Lebensunterhalt für uns beide sichern. Deswegen finde ich es unverständlich, dass ich auf die Probezeit warten soll. Bei einer vorherigen Beratung in NRW wurde mir gesagt, dass ich nicht auf die Probezeit warten müsse, da mein Mann finanziell für uns beide sorgen kann. Deswegen habe ich seit Februar viele Anrufe gemacht sowie zahlreiche Briefe und E-Mails an meinen Sachbearbeiter geschickt, aber bisher keine Antworten oder Rückmeldungen erhalten. Ich frage mich daher, ob es wirklich sinnvoll ist, auf die Probezeit zu warten, zumal ich aufgrund der finanziellen Stabilität meines Mannes der Meinung bin, dass dies nicht notwendig sein sollte. Was denkt ihr?
Aber leider wurde mein Arbeitsvertrag gekündigt, und ich werde nur bis zum Ende der Probezeit (30.06.2024) beschäftigt sein. Nun ist die Situation jedoch kompliziert geworden, und ich bin unsicher, wie ich weiter vorgehen soll. Ich suche derzeit nach einer neuen Stelle, was jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich bin bereits bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet, aber besteht dadurch eine Gefahr für meine Einbürgerung?
Falls ihr weitere Punkte seht, die ich berücksichtigen sollte, bin ich für jeden Rat dankbar. Ich bin auch neugierig auf eure Meinungen zu meiner Situation. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung und Beratung.
Mit freundlichen Grüßen
Engin
Antworten (2)
Hey @enginteymur , ich habe deine Frage an unseren Experten weitergeleitet, sobald ich die Antwort habe, melde ich mich wieder bei dir. Viele Grüße Barbara
Hallo @enginteymur , es hat ein wenig gedauert, aber jetzt haben wir eine Rückmeldung von unseren Experten bekommen. Normalerweise haben Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen einen grundsätzlichen Anspruch auf Einbürgerung und das Einkommen des Ehepartners wird auch angerechnet. Es kann sein, dass du zum Zeitpunkt der Antragstellung die 3 Jahre noch nicht voll hattest oder die Ehe noch keine 2 Jahre gültig war. Deshalb musstest du warten.
Wenn du bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet bist und ALG I beziehst, ist das kein Problem, nur ALG II darfst du nicht beziehen, um eingebürgert werden zu können. Du solltest auf jeden Fall deinen Einbürgerungsantrag weiter verfolgen. Vereinbare einen Termin bei der Einbürgerungsbehörde und melde deine Arbeitslosigkeit und erkläre, dass du trotzdem nicht auf Leistungen angewiesen bist, weil dein Ehepartner genug verdient (mit Nachweis). Du kannst auf § 9 StAg Regelanspruch bei deutschen Ehegatten verweisen. Wenn du keinen Termin bekommst, schriftlich, auch ein Anwalt kann diese Information an Einbürgerungsbehörde weiterleiten. Viele Grüße Barbara und Daniela