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Yasar

Erklärungserwerb

Ich bin im jahre 1974 in Deutschland geboren.Meine Mutter ist Deutsche mein Vater war Türke. Seit 1994 lebe ich in der Türkei. im Jahre 2022 habe ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärungserwerb bekommen. Ich habe 3 söhne,welche in den Jahren 2000,2006 und 2012 in der Türkei geboren sind und so wie ich in der Türkei leben. Können meine Söhne auch die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung bekommen?

4 Kommentare

Antworten (4)

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Dilay_volunteer
Aktualisiert:

Hallo @Yasar ,

vielen Dank für Ihre ausführliche Fragestellung. Unter dem Punkt: Bestimmungen für Deutsche im Ausland (§ 4 Abs. 4 StAG) können Sie die Antwort auf Ihre Frage finden. 

https://www.auswaertiges-amt.de/de/staatsangehoerigkeitsrecht/2088844#c…

Letztendlich gilt die Nachbeurkundung nur innerhalb eines Jahres beim zuständigen Standesamt. Da Ihre Söhne diese Frist sozusagen überschritten haben, ist dies nicht mehr möglich.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantworten konnte.

Dilay

 

 

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Yasar

Die Ein-Jahres-Frist nach § 4 Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) gilt nicht für Abkömmlinge, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Erklärung erwerben können. Diese Frist betrifft ausschließlich Personen, die in Deutschland geboren wurden und die Voraussetzungen des § 4 Abs. 3 StAG erfüllen, also das ius soli. Der Erwerb durch Erklärung nach § 5 StAG ist von dieser Regelung ausgenommen.

​Hintergrund

​Der § 4 Abs. 4 StAG regelt die Option für Personen, die nach dem Geburtsortprinzip (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und zusätzlich eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen. Sie müssen sich bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die andere Staatsangehörigkeit behalten möchten. Diese Option erlischt, wenn der Optionsberechtigte nicht innerhalb der Ein-Jahres-Frist nach Aufforderung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Erklärung abgibt.

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Sarab.MBE

Hallo,

Da die Ein-Jahres-Frist nach § 4 Abs. 4 StAG überschritten wurde, können deine Söhne die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr durch Geburt oder nachträgliche Erklärung erhalten. Auch weil du selbst erst 2022 Deutsche geworden bist, war ein Erwerb bei ihrer Geburt nicht möglich. Für deine Kinder kommt deshalb nur eine Einbürgerung in Betracht, die in der Regel erleichtert wird, da ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Mit freundlichen Grüße 

Sarab

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Yasar

. Verhältnis zur Ein-Jahres-Frist


Die Ein-Jahres-Frist des § 4 Abs. 4 StAG ist eine Voraussetzung für den Erwerb durch Geburt im Ausland ab der 2. Generation.

Beim Erklärungserwerb geht es aber gerade um Fälle, in denen diese Frist (oder andere automatische Erwerbswege) nicht gegriffen haben.

Daher gilt:

Die Ein-Jahres-Frist nach § 4 Abs. 4 StAG findet auf den Erklärungserwerb keine Anwendung.

Vielmehr eröffnet der Erklärungserwerb gerade eine zweite Chance für Abkömmlinge, die ansonsten leer ausgegangen wären.
 

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