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Sophie_Moderation

erzwungene Kündigung während der Probezeit

Hallo @Faire__Integration_BB , eine Frage, kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer zwingen, während der Probezeit zu kündigen, nur weil der Arbeitnehmer nach der Probezeit eine Ausbildung machen möchte? kann man nicht anstatt die Kündigen einen Aufhebungsvertrag bevorzügen, weil da hat der Arbeitnehmer schon 6 Monate gearbeitet?
PS: Der Arbeitnehmer ist überqualifiziert

Ich bedanke mich vor ab

Liebe Grüße

Sophie

4 Kommentare

Antworten (4)

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Daniela_Community_Managerin

Hi Sophie,
ich verlinke mal noch die Berater:innen von @Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein  
Viele Grüße
Daniela

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Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein

Hallo Sophie,

ich bin mir nicht sicher, ob ich Deine Frage verstehe. Ich werde die Regeln im Folgenden allgemein darstellen und hoffe, dass ich die Frage damit beantworten kann:

In der Probezeit kann sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen und dies ohne Angabe von Gründen. Das heißt, wenn der Arbeitgeber kündigen möchte, steht dem nichts im Wege!

Eine Kündigung ist eine einseitige "Willenserklärung". Das heißt der Kündigende drückt damit seinen eigenen Willen aus. Der Arbeitgeber darf also keine Kündigung "erzwingen". Wenn das sein Wille ist, dann soll er selber kündigen!

Ein Aufhebungsvertrag hat in der Regel keine Vorteile, außer es wird in diesem Rahmen etwas zugesprochen, was der Arbeitnehmer möchte und sonst nicht bekommen würde , z.B. einen früheren Austritt aus dem Arbeitsverältnis als mit einer ordentlichen Kündigung, eine Abfindung, eine Freistellung etc. Vielmehr kann ein Aufhebungsvertrag von Nachteil sein, denn es wird als Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses angesehen. Das heißt, dass der Arbeitnehmer z.B. beim Arbeitslosengeld eine Kürzung erhält, weil er die Arbeitslosigkeit durch diese Zustimmung mitverschuldet hat. 

Der Arbeitnehmer möchte eine Ausbildung im Anschluss an seine aktuelle Beschäftigung anfangen. Das ist kein Problem. Er muss lediglich rechtzeitig (d.h. unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen) kündigen und dann ist er frei eine Ausbildung anzufangen oder eine neue Beschäftigung aufzunehmen. 

Auf jeden Fall sollte der Arbeitnehmer sich nicht zu irgendeine Handlung zwingen lassen, die nicht von Vorteil ist für ihn. Wenn er auf das Verdienst und die Sozialverischerungsmonate angewiesen ist, dann soll er natürlich so lange wie möglich im Job bleiben. 

Habe ich Deine Frage beantworten können? Sonst melde Dich gerne wieder.

VG

Noha

Faire Integration in Schleswig-Holstein

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Sophie_Moderation

Hallo Nora, vielen Danke für Deine Antwort. Eine Frage noch, und ich könnte dem Benutzer helfen: Wird es von der Arbeitsagentur negativ bewertet, wenn der Arbeitnehmer während oder nach der Probezeit kündigt? Könnte dies die Möglichkeit blockieren, eine Weiterbildung durch die Arbeitsagentur finanzieren zu lassen?

VG

Sophie

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Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein

Hallo Sophie, 

ja eine Eigenkündigung wird von der Agentur für Arbeit leider immer negativ bewertet, egal ob in der Probezeit oder danach. Damit hat der versicherte Arbeitnehmer ja sein Arbeitsverhältnis beendet und die Arbeitslosigkeit (also einen Versicherungsfall) verursacht. 

Außnahme davon ist, wenn es einen triftigen Grund gibt, den die Agentur für Arbeit anerkennt, z.B. eine ärtzlich attestierte gesundheitliche Gefahr. 

Ob die Aufnahme einer Ausbildung/ Weiterbildung als einen solchen Grund anerkannt wird, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Das würde meines Erachtens davon abhängen, was das für eine Weiterbildung ist. Deshalb würde ich dringend eine vorherige Rücksprache mit der Agentur für Arbeit empfehlen, vor allem wenn die Finanzierung über die B.A. läuft. 

Viele Grüße

Noha

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