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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
Familiennachzug

Familiennachzug mit Aufenthalt 25B

Liebe Community, hier noch eine Frage von Facebook:


Hallo , ich bin seit Ende September 2015 in Deutschland, ich habe zwei Jahre schule besucht danach habe ich eine Ausbildung als kfz Mechaniker absolviert dann habe ich 5 Monate gearbeitet , ich habe seit paar Monaten ein Aufenthalt für zwei Jahre (25 B Abs .1 s.1) und ich bin in afghanistan verlobt . Meine Frage ist ob ich meine Verlobte nach Deutschland bringen kann. Und ob ich den deutschen pass beantragen kann .
Danke im Voraus.

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community Managerin
Hallo, es ist toll, dass du eine abgeschlossene Ausbildung und den Aufenthalt nach §25b hast. Bei Familiennachzug ist es immer wichtig, dass es sich um die Kernfamilie handelt. Deine Verlobte gilt erst als Kernfamilie, wenn ihr verheiratet seid. Weitere Voraussetzungen sind die Sicherung des Lebensunterhaltes, der Nachweis von ausreichend Wohnraum und deine Partnerin muss Deutschkenntnisse auf A1 Niveau haben. Hier noch einmal ein Überblick: https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_7… . Weiter möchtest du noch gerne Infos zum deutschen Pass/ zur Einbürgerung. In diesem Kapitel findest du mehr Informationen zu den Voraussetzungen: https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_146 Es zählen jedoch nur die Jahre in einer Aufenthaltserlaubnis. . Wenn du früher einen unbefristeten Aufenthaltstitel möchtest, kannst du dich über die Niederlassungserlaubnis informieren: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants . Viele Grüße Daniela
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