Frage zur Staatsangehörigkeit meines zukünftigen Kindes
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor etwa einem Monat meinen Antrag auf Einbürgerung gestellt und erwarte in der nächsten Zeit ein Baby.
Meine Frage ist: Wenn mein Kind geboren wird und ich erst nach der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalte – kann mein Kind dann ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. einen deutschen Pass bekommen, oder gibt es dafür zusätzliche Voraussetzungen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Sar
Hallo! Ich bin keine Expertin, aber nach den offiziellen Regeln gilt: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Geburt. Wenn dein Kind geboren wird, bevor du die deutsche Staatsangehörigkeit erhältst, bekommt es diese nicht automatisch. Erst Kinder, die nach deiner Einbürgerung geboren werden, erwerben direkt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung.
Für dein Kind bedeutet das: Wenn es vor deiner Einbürgerung geboren wird, behält es zunächst deine bisherige Staatsangehörigkeit. Später kannst du aber einen Antrag auf Einbürgerung für dein Kind stellen.
LG,
Anna, volontärin