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Sar

Frage zur Staatsangehörigkeit meines zukünftigen Kindes

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor etwa einem Monat meinen Antrag auf Einbürgerung gestellt und erwarte in der nächsten Zeit ein Baby.
Meine Frage ist: Wenn mein Kind geboren wird und ich erst nach der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalte – kann mein Kind dann ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. einen deutschen Pass bekommen, oder gibt es dafür zusätzliche Voraussetzungen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Sar

7 Kommentare

Antworten (7)

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AnnaGapa_volunteer

Hallo! Ich bin keine Expertin, aber nach den offiziellen Regeln gilt: Entscheidend ist der Zeitpunkt der Geburt. Wenn dein Kind geboren wird, bevor du die deutsche Staatsangehörigkeit erhältst, bekommt es diese nicht automatisch. Erst Kinder, die nach deiner Einbürgerung geboren werden, erwerben direkt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung.

Für dein Kind bedeutet das: Wenn es vor deiner Einbürgerung geboren wird, behält es zunächst deine bisherige Staatsangehörigkeit. Später kannst du aber einen Antrag auf Einbürgerung für dein Kind stellen.

LG,

Anna, volontärin

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Sar

Hallo! vielen Dank für Ihre Rückmeldung und die Informationen.

Ich habe dazu noch einige Fragen:
Wenn mein Kind vor meiner eigenen Einbürgerung geboren wird, wie kann ich später die deutsche Staatsangehörigkeit für mein Kind beantragen?
Wie lange dauert dieses Verfahren ungefähr, und gibt es bestimmte Voraussetzungen oder Bedingungen, die erfüllt sein müssen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Ihre Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen

Sar

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AnnaGapa_volunteer

Du kannst einen Antrag auf Einbürgerung für dein Kind stellen. Dafür musst du selbst bereits deutsche Staatsbürgerin sein. Der Antrag wird in der Regel bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt (meist beim Rathaus oder Landratsamt).

Wie lange das Verfahren dauert, hängt von der jeweiligen Behörde ab.

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Sar

vielen Dank für Ihre Antwort und die Informationen.

Ich möchte gern noch fragen, welche Unterlagen ich genau für die Einbürgerung meines Kindes einreichen muss und wie lange das Verfahren in Hamburg normalerweise dauert.
Gibt es außerdem bestimmte Voraussetzungen, die für die Einbürgerung eines Kindes erfüllt sein müssen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Sar

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AnnaGapa_volunteer

Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Dein Kind muss rechtmäßig in Deutschland leben.
  • Es sollte in der Regel eine unbefristete oder langfristige Aufenthaltserlaubnis haben.
  • Die Kosten für die Einbürgerung betragen derzeit etwa 255 € pro Kind (in besonderen Fällen kann es Ermäßigungen geben).

Ich weiß nicht, wie lange das in Hamburg dauern wird)

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Lisa_MBE_AWO_SH

Hallo Sar, 

ich würde dir raten, Kontakt zu deiner zuständigen Einbürgerungsbehörde aufzunehmen. 

Was Anna zur Einbürgerung des Kindes schreibt, stimmt zwar grundsätzlich, aber Einbürgerungsbehörden nehmen Kinder, die während eines laufenden Einbürgerungsverfahrens geboren werden, oft in den laufenden Antrag mit auf. Das heißt, dein Kind könnte in dem Fall zusammen mit dir eingebürgert werden. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das grundsätzlich so ist, oder ob es eine Ermessensentscheidung der jeweiligen Behörde ist. 

In dem Fall müsstest du für dein Kind, sobald es auf der Welt ist, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, denn die ist die Voraussetzung dafür, dass es eingebürgert werden kann. 

 

Viele Grüße 

Lisa (MBE)

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Lisa_MBE_AWO_SH

Noch ein Nachtrag von mir: Hast du dich bereits dazu informiert, ob dein Kind eventuell direkt bei der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhält? 

Das ist der Fall, wenn du (oder der andere Elternteil) bereits seit fünf Jahren mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebst und zum Zeitpunkt der Geburt eine Niederlassungserlaubnis/unbefristetes Aufenthaltsrecht hast. 

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