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Frage zur Wiedereinreise nach Deutschland nach Abschiebung
Guten Abend ,
Ich komme aus dem Irak,ich wurde am 15. April 2025 aus Deutschland abgeschoben.
Jetzt habe ich eine Einstellungszusage von einer deutschen Firma und möchte wissen:
Kann ich mit dieser Einstellungszusage wieder nach Deutschland einreisen?
Muss dafür zuerst mein Einreiseverbot aufgehoben werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
1 Kommentare
Hallo @ahmed97 ,
ja, bevor du ein Visum für Deutschland bekommen kannst, muss erst einmal das Einreiseverbot ablaufen oder aufgehoben werden. Die Aufhebung muss beantragt werden - normalerweise bei der Ausländerbehörde, die das Einreiseverbot verhängt hat.
Ob die Einstellungszusage ausreichend ist, um ein Visum zu bekommen, lässt sich ohne weitere Informationen nur schwer beantworten. Es hängt unter anderem davon ab, ob es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handelt, also eine Tätigkeit, für die du die passende Ausbildung hast. Die Ausbildung muss außerdem in Deutschland anerkannt sein.
Die Voraussetzungen für ein Visum zur Erwerbstätigkeit kannst du hier finden: https://irak.diplo.de/iq-de/service/visainbagdad/nationalevisa/2513936-2513936
Melde dich gerne, falls du noch weitere Fragen hast!
Viele Grüße
Lisa (Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte)