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Peppe

Freizügigkeit

Hallo meine Frau ist marokkanerin sie lebt in Deutschland seit viereinhalb Jahre und sie hat eine aufenthaltskarte gültig bis 2026 vor ca 3 Jahren bekam sie ein Kind und hat die deutsche Staatsbürgerschaft da meine Frau nicht arbeitet bw beziehen wir Bürgergeld Leistung 

Wir haben ein Antrag beim Ausländerbehörde gestellt auf eine daueraufenthaltskarte dies wurde abgelehnt weil wir keine Einkommen Nachweis haben ist das so richtig die Aussage von Ausländerbehörde 

Zu mir ich bin italienische Staatsbürger lebe in Deutschland seit 40jahre habe die freizügigkeit meine Frau auch aber die ausländerbehörde meinte weil wir Bürgergeld beziehen das ich meine freizügigkeitsberechtigung verlieren kann und es spielt keine Rolle dass wir einen deutschen Kind mit die deutsche Staatsbürgerschaft haben bitte um Rückmeldung ob die Aussage der Ausländerbehörde richtig ist oder wir besondere Rechte haben

2 Kommentare

Antworten (2)

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Dilay_volunteer
Aktualisiert:

Hallo @Peppe ,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ob im Einzelfall besondere Rechte bestehen, z. B. durch ein deutsches Kind oder aufgrund der langen Aufenthaltszeit, kann nur individuell geprüft werden.

Über ein Migrationsberatungsstelle, können Sie sich in Ihrem Fall rechtlich beraten lassen. Hier können Sie Ihre(n) Wohnort/Postleitzahl eingeben und bekommen geeignete Stellen in Ihrer Nähe angezeigt. 

Der Link:

https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Beratungsstellen/?typ=MBE

Ich hoffe, dass dieser Hinweis für Sie hilfreich ist. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

@Dilay_volunteer  

Antworten
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin

Hallo @Peppe  
danke für die Frage!

Unterstützung durch eine Beratungsstelle kann hier sehr hilfreich sein.

Vorher kannst du die Voraussetzungen auf unserer Themenseite zum EU-Daueraufenthalt noch einmal nachlesen. Die Sicherung vom Lebensunterhalt ist eine Voraussetzung:
https://handbookgermany.de/de/permanent-eu-residence-permit#faq_381

Für die Niederlassungserlaubnis gelten tatsächlich erleichterte Bedingungen für Familienangehörige von Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Lebensunterhaltssicherung ist aber auch hier Voraussetzung:
https://handbookgermany.de/de/permanent-residence-migrants#faq_551

Viele Grüße
Daniela

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