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bureaucracylover
Aktualisiert:

Gültigkeitsdauer der Chancenkarte

Hallo, 
Ich versuche herauszufinden, ab wann genau das Jahr der Chancenkarte beginnt. Ich kann mir 5 Optionen vorstellen, kann im Internet aber leider nichts finden und die Botschaft gibt "zu rechtlichen Fragen keine Auskunft"....

Was ich mir vorstellen kann:
1) 1 Jahr beginnt bei Beantragung der Chancenkarte im Ausland 

2) 1 Jahr beginnt mit Erteilung des Visums durch die Botschaft

3) 1 Jahr beginnt mit erstmaliger Einreise in die Bundesrepublik

4) 1 Jahr beginnt mit Beantragung eines Aufenthaltstitels dann bei der Ausländerbehörde am Wohnort

5) 1 Jahr beginnt mit der Erteilung des Aufenthaltstitels dann bei der Ausländerbehörde am Wohnort

Hat hier jemand Erfahrung?

Vielen Dank!!

2 Kommentare

Antworten (2)

Profile Picture
Barbara__Community_Manager

Hallo @bureaucracylover , vielen Dank für deine Frage. Wir haben sie an unsere Experten weitergeleitet. Sobald diese sich melden, werden wir dich kontaktieren. Liebe Grüße, Barbara

Antworten
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin

Hallo @bureaucracylover  
wir haben eine Rückmeldung erhalten:

Die Gültigkeit der Chancenkarte beginnt schlichtweg mit Ausstellungsdatum, d.h. sie reisen mit Visum ein, das ist die Erlaubnis zur Einreise und kurzfristigen Aufenthalt, dann melden Sie sich bei der Ausländerbehörde und beantragen die Erteilung der Chancenkarte (auch wenn Sie die Chancenkarte aus dem Ausland beantragt haben, erhalten Sie erst ein Visum und müssen sich dann nochmal in Deutschland mit Wohnsitz bei der Ausländerbehörde melden).


Viele Grüße
Daniela

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