Integrationskurs Fristen
Guten Abend,
ich bin mit einer jungen Frau in Kontakt die seit August 2022 den Flüchtlingsstatus hat, zunächst für drei Jahre, auf Grund von politischer Verfolgung in ihrem Heimatland. Sie kommt aus Guinea. Sie hat eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach §44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AufenthG. Da sie ein kleines Kind hat, hat sie bisher noch nicht nach einem Kurs gesucht. Die Bestätigung über die Verpflichtung wurde ihr am 20.09.2022 ausgestellt. Da steht, dass die Teilnahmeverpflichtung "zeitlich unbeschränkt" gelten würde. Bedeutet das, dass sie solange ihr Flüchtlingsstatus noch aktuell ist, Zeit hat, nach einem Integrationskurs zu suchen? Gibt es da irgendetwas was sie beachten muss, da sonst ihr Aufenthalt gefährdet ist? Was ist, wenn sie keinen Kurs findet?
Benötigen Sie weitere Informationen?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße.
Antworten (1)