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SA2024
Aktualisiert:
Einbürgerung

Integrationskurs Nachweis für Einbürgerung

Ich habe bei der Stadt Karlsruhe Ordnungs- und Bürgeramt Staatsangehörigkeitsbehörde einen Antrag auf Erteilung der Einbürgerung gestellt.

 

Sie fordern von mir Integrationskurs den Nachweis an, eine Bescheinigung, dass ich erfolgreich an einem Integrationskurs teilgenommen habe, um die Einbürgerungsfrist von acht Jahre auf sieben Jahre zu verkürzen.

 

Ich habe keinen Nachweis, dass ich an einem Integrationskurs teilgenommen, da meine Asylverfahren lange gedauert hat, ich bin erst im Januar 2020 nach meinem zweiten Asylinterview als Flüchtling anerkannt wurde. Bevor ich als Flüchtlinge anerkannt wurde, habe ich schon bis Niveau B2 Berufsbezogenes Sprachtraining im AAW Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung e.V. teilgenommen und erfolgreich Telc B1 Zertifikat erworben.

 

Dieser Kurs wurde von Ihnen (ESF-BAMF-Programm) unterstützt und die kosten wurden von Ihnen übergenommen. Die Teilnahmebescheinigen, mein Telc B1 Zertifikat und Einbürgerungstest „Leben in Deutschland“, wurde an die Staatsangehörigkeitsbehörde gesendet, dennoch Sie fordern den Nachweis über den Integrationskurs an.

 

Ich arbeite seit September 2018 nachdem ich meinen Sprachkurs abgeschlossen habe, deshalb habe ich keinen Integrationskurs vom Jobcenter angeboten bekommen, weil nicht benötigt.

 

ich möchte gern fragen, ob das Berufsbezogenes Sprachtraining an dem ich teilgenommen habe, als Integrationskurs gilt und die Einbürgerungsfrist von acht Jahre auf sieben Jahre zu verkürzt, zudem kann ich bei der BAMF Integrationskurs Nachweis anfordern.

 

MfG

 

13 Kommentare

Antworten (13)

Tanja_Moderator
Hallo @SA2024 und danke für deine Frage! Ich habe zuerst eine Nachfrage: Du erwähnst, dass du beim BAMF den Nachweis eines Integrationskurses anfordern kannst. Ist das für den selben Berufssprachkurs, den du schon an die Behörde für deinen Antrag geschickt hast, oder ist es noch für einen anderen Kurs?
SA2024
Hallo Frau Friesen, danke für deine Antwort, das ist für den selben Berufssprachkurs, den ich die Behörde für meinen Antrag geschickt habe. Ich habe schon vor mehr als einem Monat BAMF wegen Anforderung Integrationskurs Nachweises per Email Kontaktiert auch Fax geschickt, aber Leider Antwort gekriegt.
SA2024
Die Teilnahmebescheinigen, mein Telc B1 Zertifikat und Einbürgerungstest Nachweis habe ich schon die Einbürgerungsbehörde geschickt, dennoch Sie fordern den Nachweis über den Integrationskurs an, um die Einbürgerungsfrist von acht Jahre auf sieben Jahre zu verkürzen.
Tanja_Moderator
Aktualisiert:
Danke für die Info! Wenn du nur den berufsbezogenen Sprachkurs bisher besucht hast, dann kann das BAMF dir leider keinen Nachweis für den Integrationskurs geben. Ein Integrationskurs verkürzt die Frist auf 7 Jahre nur deshalb, weil er mehr beinhaltet als ein Sprachkurs (auch Kenntnisse über gesellschaftliche und kulturelle Themen). Wenn du also noch nicht an dem Integrationskurs teilgenommen hast, wird die Behörde die Nachweise wahrscheinlich nicht akzeptieren und du wirst die Frist von 8 Jahren abwarten müssen. Das ist leider schlecht für Menschen, die lange auf ihre Aufenthaltserlaubnisse warten mussten und auch arbeiten müssen, wie es bei dir der Fall ist. Es gibt aber noch eine andere Möglichkeit, die Frist zu verkürzen: Wenn du sehr gute Integration nachweisen kannst, dann kannst du auch etwas früher eingebürgert werden. Hier ist die Info dazu, die ich auf der Seite der Integrationsbeauftragten gefunden habe: "Sie haben besondere Integrationsleistungen erbracht. Die notwendige Aufenthaltsdauer kann sich dann sogar auf sechs Jahre verringern. Besondere Integrationsleistungen, die von der Einbürgerungsbehörde im Einzelfall berücksichtigt werden, sind zum Beispiel sehr gute Deutschkenntnisse, besonders gute schulische oder berufliche Leistungen, ein besonders guter Ausbildungsabschluss oder eine längere ehrenamtliche Arbeit bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein. Die Einbürgerungsbehörde kann darüber hinaus weitere besondere Integrationsleistungen würdigen. Je nach Bundesland und Kommune kann es dann also unterschiedliche Regeln geben. Erkundigen Sie sich deshalb unbedingt frühzeitig bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde." Hier kannst du das selbst auch nochmal nachlesen: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ue… Vielleicht könnte das auch auf deinen Fall zutreffen?
SA2024
Aktualisiert:
Vielen Dank für die Info Frau Friesen, ich werde die Website nachlesen und an meine zuständige Einbürgerungsbehörde wenden.
Tanja_Moderator
Sag gerne Bescheid, wenn du noch weitere Nachfragen hast. Und es wäre hilfreich für unsere Community, wenn du deine Erfahrung dann mit uns teilst: Hat es funktioniert oder nicht? Diese Erfahrungsberichte sind wertvoll, um andere Community-Mitglieder, die vielleicht den selben Prozess gerade durchmachen, zu informieren und zu unterstützen. Danke dir!
Tanja_Moderator
Ach ja und gerne einfach Tanja!
SA2024
Hallo Tanja, danke Ich habe die Website Gerade gelesen, bei mir ist Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 AsylG ) Genfer Flüchtlingskonvention Anerkannt, ab Januar 2022 Niederlassungerlaubnis. Bitte sagst du mir bitte Bescheid, ob ich den unten genannten Fall treffe und ich kann ohne Integrationskurs Nachweis nach 6 Jahre eingebürgert werden. Fall 3 Sie sind in Deutschland international schutzberechtigt, asylberechtigt oder staatenlos. Möglicherweise können Sie sich als international Schutzberechtigte/-r oder als Asylberechtigte/-r bereits nach einem Aufenthalt von sechs statt acht Jahren einbürgern lassen. Die Entscheidung darüber trifft die Einbürgerungsbehörde. Wichtig: Auch die Dauer Ihres Asylverfahrens ist ein Teil dieser sechs Jahre. Bei staatenlosen Personen kann die Einbürgerungsbehörde die notwendige Aufenthaltsdauer ebenfalls auf sechs Jahre verkürzen.
Tanja_Moderator
@SA2024 gute Frage! Das kann tatsächlich sein. Hier ist es wichtig zu unterscheiden, wann du einen Anspruch hast und wann die Behörde selbst entscheiden kann, wann die Einbürgerung erlaubt wird. Wenn wir den "normalen" Fall nehmen (8 Jahre, alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt), dann hast du Anspruch auf Einbürgerung. Das bedeutet, dass die Behörde nicht ablehnen kann. Bei dem Fall 3 ist es ein bisschen anders. In diesem Fall hast du keinen Anspruch früher eingebürgert zu werden. Die Behörde kann aber die Ermessenseinbürgerung erlauben. Ermessen bedeutet, dass die Behörde erlauben oder ablehnen kann. Die Behörde prüft also jeden Fall einzeln und trifft eine individuelle Entscheidung. Ich habe dazu auch einen Text von unserem Partnerprojekt "Handbook Germany" gefunden. Hier ist der Link: https://handbookgermany.de/de/citizenship Du kannst auf die Frage klicken "Ich erfülle die Voraussetzungen nicht. Kann ich trotzdem eingebürgert werden?" Dort ist die Ermessenseinbürgerung erklärt. Du könntest deine Behörde darauf aufmerksam machen und nachfragen, ob das in deinem Fall möglich ist. Falls sie verneinen, erkundige dich, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen müsstest, damit sie zustimmen.
SA2024
Vielen Dank für die Info, ich werde mich darum kümmern.
Tanja_Moderator
Hallo @SA2024 , ich wollte mal nachfragen, wie es mit deinem Antrag gelaufen ist. Konntest du die Frage nach dem Sprachkurs mit den Behörden klären? Berichte uns gerne, was geklappt und was nicht funktioniert hat. Der Erfahrungsaustausch ist in solchen Fragen sehr wertvoll. Stelle auch gerne deine Nachfragen hier im Forum.
SA2024
Hallo Tanja, leider das hat nicht geklappt, ich habe BAMF kontaktiert wegen Integrationkurs Nachweiss, aber Sie haben mir gezagt, dass die Sprachkurs ich obselviert habe zählt nicht als Integrationkurs und für den Berufbezognes kur können Sie mir keine Nachweiss geben, weil den kurs habe ich i 2017 teilgenommen und wenn ein kurs mehr als 1 jahr älter ist, können die Nachwiess oder Bestätigung geben. Dann habe in September 2022 Einbürgerungsbehörde geschrieben, dass ich keine Nachweiss über Intergrationskurs habe und ich warte auf dem Antwort von Einbürgerungsbehörde.
Tanja_Moderator
Es tut mir Leid, das zu hören. Danke, dass du uns berichtet hast, wie es ausgegangen ist. Das ist immer hilfreich, von der Erfahrung unserer Community-Mitglieder zu lernen.
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