zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Geita8

Kann der nicht EU-Ehepartner eines EU-Bürgers ohne Aufenthaltskarte arbeiten?

Kann der Ehepartner eines EU-Bürgers aus einem Nicht-EU-Land arbeiten, bevor er die Aufenthaltskarte hat?

1 Kommentare

Antworten (1)

Profile Picture
Eren__(support)

Hallo @Geita8  


Vielen Dank für deine Frage.

Die Antwort darauf fällt leider negativ aus. Auch wenn die Person mit einem EU- oder deutschen Staatsbürger verheiratet ist, darf sie nicht arbeiten, solange sie noch keine Aufenthaltskarte bzw. Aufenthaltserlaubnis besitzt, die die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt.

Befindet sich der nicht-EU-Ehepartner noch nicht in Deutschland, muss zunächst ein Visum zum Ehegattennachzug bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Nach der Einreise kann dann bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Erst wenn diese Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit erlaubt, darf gearbeitet werden.

Hält sich der Ehepartner bereits in Deutschland auf, ist eine Beschäftigung nicht gestattet, bis der Aufenthaltsstatus geklärt und eine Arbeitserlaubnis offiziell erteilt wurde.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen!

Antworten
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo