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Thebright

Kann sich das Abschiebungsverbot beim Jobcenter A anmelden?

Nach Erhalt des Abschiebungsverbotsbescheides habe ich mich in der Gemeinde niedergelassen. Dies scheint keine Aufenthaltsart zu sein und kann ich beim Jobcenter Bürgergeld beantragen?

3 Kommentare

Antworten (3)

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Thebright  
danke für deine Frage im Forum!

Hast du denn bereits den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragt?
Du bekommst dann eine Plastikkarte statt dem grünen Papier.

Grundsätzlich: Mit der Anerkennung eines Abschiebeverbotes bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 3

Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) wechselst du die Behörden. Du erhältst dann Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) und nicht mehr vom Sozialamt (Asylbewerberleistungen). 
Dafür muss dann auch ein Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter gestellt werden. Damit finanziell keine Lücken entstehen mache das am besten direkt nach Erhalt deiner Aufenthaltserlaubnis. 

Der Prozess ist aufgrund der vielen Änderungen komplex. Es gibt Beratungsstellen, die dir behilflich sein können. Zum Beispiel der Jugendmigrationsdienst oder die Migrationsberatung für Erwachsene
Hier findest du passende Anlaufstellen in deiner Gegend:

Jugendmigrationsdienst Leichlingen (bis 27 Jahre)

Migrationsberatung der Diakonie Leichlingen (ab 27 Jahren)


Viele Grüße
Daniela
 

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Thebright

Hi, 

Ja, ich habe mich bei der Ausländerbehörde beworben, aber ich habe wieder einen befristeten grünen Ausweis für 6 Monate bekommen, aber mir wurde gesagt, dass ein neuer Termin erstellt wird und Informationen für das weitere Verfahren gegeben werden,

. Im Bamf-Bescheid steht nämlich, dass es sich um eine Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr handelt 

Kann ich mich vor dem Erhalt eines Plastikausweises beim Jobcenter bewerben? Sollte ich auf den Plastikausweis warten?

 

Danke im Voraus 

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Daniela_Community_Managerin

Hallo @Thebright  
es ist nicht so leicht zu beantworten, da es meist auf die Behörden ankommt.

Grundsätzlich wechselst du bereits mit Anerkennung vom Abschiebeverbot vom BAMF den "Rechtskreis" und hast Anspruch auf Jobcenter-Leistungen (Bürgergeld). Die meisten Jobcenter verlangen nach Antragstellung aber die Aufenthaltserlaubnis (Plastikkarte) von dir und zahlen erst, wenn du eine Kopie gesendet hast.

Achte auch darauf, ob vom Sozialamt ein Bescheid kommt, der sagt, dass deine Leistungen beendet werden. In so einem Fall musst du schnell den Antrag beim Jobcenter stellen, damit keine Lücke entsteht.

Diese Schritte kannst du jetzt machen:

  1. Einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Abschiebeverbot) bei der Ausländerbehörde stellen.
  2. Den Antrag auf Bürgergeld für das Jobcenter vorbereiten und Kopien aller Unterlagen erstellen.

Grundsätzlich ist die Unterstützung einer Beratungsstelle sinnvoll. Kannst du dir vorstellen, bei einer der Beratungsstellen einen Termin zu vereinbaren?


Hier findet du noch einmal Infos zu deiner baldigen Aufenthaltserlaubnis:
https://handbookgermany.de/de/right-of-residence#faq_4692


Viele Grüße
Daniela

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