Kündigung und Agentur für Arbeit
Hallo,
eine Freundin ist im Januar 2023 mit einem Arbeitsvisum nach Bayern gekommen. Sie ist Krankenschwester, kommt aus Kolumbien und hat B1 Niveau aber noch keine Anerkennung. Sie hat bis Ende Februar in einem Altenheim als Pflegefachkraft in Anerkennung gearbeitet. Sie hat zum 29.Februar gekündigt (sie wurde nicht gekündigt). Dann hat sie durch eine Firma in einem anderen Bundesland eine neue Arbeit gefunden. Seit dem 1. März und wahrscheinlich bis zum 1. April arbeitet sie nicht. Sie hat sich nicht bei der Agentur für Arbeit angemeldet, sie wartet nur, bis sie in der neuen Einrichtung anfängt. Hätte Sie der Agentur für Arbeit Bescheid geben sollen? Was ist mit der Krankenversicherung? Jemand hat ihr gesagt, sie soll nichts machen, aber ich bin mir nicht so sicher, ob sie alles richtig gemacht hat. Ich möchte ihr helfen und weiß nicht genau, wie das funktioniert, wenn man mit einem Arbeitsvisum die Kündigung einreicht.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir bzw. uns weiterhelfen könnten.
Danke im Voraus.
MfG
K
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