Kündigung vor dem Aushändigungstermin
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Termin zur Aushändigung meiner Einbürgerungsurkunde erhalten. Die Aushändigung findet im Dezember 2024 statt.
Am 29.11.2024 habe ich das Kündigungsschreiben von meiner Firma erhalten, mit dem Kündigungsfrist zum 28.02.2025.
Ich möchte fragen, ob die Kündigung die Aushändigung verhindert. Und was soll ich machen?
Ich bedanke mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Tete
2 Kommentare
Antworten (2)
Hallo @Tete2024
danke für deine Frage! Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch. Es scheint, als hast du den ganzen Prozess der Einbürgerung soweit geschafft, wenn du schon einen Termin zur Aushändigung hast.
Ich vermute, dass du bereits über 1 Jahr gearbeitet hast und damit Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast. Der Bezug von Arbeitslosengeld I (auch ALG 1) ist im Normalfall nicht schädlich.
Du kannst dich ganz normal arbeitssuchend und dann kurz vor Ende auch arbeitslos bei der Agentur für Arbeit melden. Sie erklären dir dann, ob und wann du Arbeitslosengeld I beziehen kannst. Wenn du gekündigt wurdest, gibt es im Normalfall auch keine Sperrzeit und du bekommst direkt Unterstützung.
In den nächsten Monaten und auch beim Bezug von Arbeitslosengeld I kannst du dich nach neuen Stellenangeboten umschauen.
Wir haben auch eine Seite zur Jobsuche:
https://handbookgermany.de/de/jobsearch-and-application
Viele Grüße
Daniela
Hallo @Daniela_Community Managerin ,
danke deine Antwort und sehr hilfreiche Info.
Muss ich vielleicht dem Amt mitteilen? Oder ist das unnötig? Die Aushändigung findet im December 2024 statt, inzwischen ist der Kündigungsfrist bis zum 28.02.2025
Ich bedanke mich im Voraus!
Viele Grüße,
Tete