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Nettertyp
Aktualisiert:
Arbeitsrecht

Möglichkeiten als Drittstaatler zur langfristigen Arbeit und Leben in Deutschland

Hallo,

meine Freundin aus China würde gerne zu mir (deutscher Staatsangehöriger) nach Deutschland ziehen und hier arbeiten. Dazu würde sie gerne hier in Deutschland einen intensiv Sprachkurs absolvieren, da sie sich davon erhofft besser und schneller Deutsch zu lernen. Grundkenntnisse auf A1 Basis sind vorhanden, darauf würde sie gerne bis auf mindestens B1 aufbauen. Der Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Visumsdauer wäre kein Problem.

Im Anschluss würde sie eine Arbeitsstelle suchen und evtl. eine Berufsausbildung absolvieren falls nötig. Sie hat schon eine Berufsausbildung in China absolviert, würde jedoch lieber in einem anderem Berufsfeld arbeiten.

Aufgrund ihres Alters (37) kommt leider ein Visa zur Berufsausbildung nicht in Frage. Die Idee war jetzt zu versuchen ein Visum zu Sprachkenntnis zu bekommen und später dann eines zur Arbeitsplatzsuche. Wie gut stehen die Chancen hier ein positives Ergebnis zu erreichen? Gibt es noch andere Wege mittelfristig ein Leben hier in Deutschland zu ermöglichen?

4 Kommentare

Antworten (4)

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Faire Integration in Schleswig-Holstein
Hallo, vielen Dank für Ihre Anfrage. Folgende Möglichkeiten sehe ich: - Ihre Freundin könnte versuchen, ein Visum nach § 16 f AufenthG zu beantragen. Es besteht aber kein Anspruch auf Erteilung. Oft muss die antragstellende Person plausibel darlegen, dass sie nach Abschluss des Sprachkurses das Land verlassen möchte. - Wenn sie Ihre Deutschkenntnisse in der Heimat auf Niveau B1 bringen könnte, könnte Sie evtl. eine Ausbildungsstelle in Deutschland finden und auf dieser Grundlage ein Visum zum Absolvieren einer Berufsausbildung (§ 16 a AufenthG) beantragen. - Am einfachsten ist es aber sicher, wenn sie ein Visum zur Arbeitsaufnahme (sollte sie eine Stelle in ihrem erlernten Bereich bekommen) oder zur Arbeitsplatzsuche bentragt. Da hat sie meiner Ansicht nach die besten Chancen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.make-it-in-germany.com Eventuell kann eine aufenthaltsrechtliche Beratungstelle in Ihrem Bundesland behilflich sein. Viele Grüße Faire Integration in Schleswig-Holstein
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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
Hallo @Nettertyp danke für deine Frage. Leider ist auch mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Altersgrenze mit 35 Jahren noch zu niedrig, damit deine Freundin ein Visum zur Ausbildung erhalten kann. . In welchem Bereich hat sie denn eine Ausbildung gemacht und welche Richtung interessiert sie? Wenn ihre bisherige Ausbildung in Deutschland anerkannt ist, zählt sie als Fachkraft und kann ein Visum als Fachkraft (§18a) beantragen. Über die Anerkennung könnt ihr euch hier informieren: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/working-living-in-germany/zsba . Hier findet ihr noch einmal eine Übersicht mit allen Merkblättern zu den in Frage kommenden Visa-Möglichkeiten: https://china.diplo.de/cn-de/service/visa-einreise/nationales-visum/120… . Ich wünsche euch alles Gute! Viele Grüße Daniela
Nettertyp
Hallo, erst einmal danke für die Antworten. Zu Sprachkenntnisse in der Heimat aneignen: Das ist leider nicht so einfach wie man vielleicht denken würde. Solche Sprachkurse sind meist Onlinekurse in China -> nicht gerade toll/einfach für das erlernen von Sprachen. Hier wäre ein direkter Austausch mit Menschen die der Deutschen Sprache mächtig sind deutlich einfacher. Deshalb war die Idee dies direkt in Deutschland zu machen. Wenn hierzu die Chancen jedoch schlecht stehen, ist das natürlich sehr schade und es macht wenig Sinn seinen Job zu kündigen, hier für tausende Euro einen Sprachkurs zu buchen, nur um ihn am Ende wieder canceln zu müssen weil das Visa abgelehnt wurde. Zu ihrer bisherigen Berufserfahrung: Sie hat eine 3-jährige Ausbildung als KFZ-Mechatronikerin, jedoch seit dem Abschluss keine weitere Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Ob eine Anerkennung ihres Abschlusses möglich ist konnten wir noch nicht prüfen. Verstehe ich das richtig das bei einem Visum als Fachkraft (§18a) die Beschäftigung in Deutschland nicht dem Berufsabschluss entsprechen muss? Sie würde aber wie schon erwähnt gerne etwas anderes machen, am liebsten würde sie als Tiermedizinnische Fachangestellte arbeiten. Dafür wäre natürlich eine Ausbildung nötig, diese erfordert jedoch sehr gute Deutschkenntnisse. Sie wäre aber auch bereit anderen Tätigkeiten nachzugehen, nur hat sie keine genauen Vorstellungen was genau das sein könnte. Noch einmal herzliche Dank für die Antworten. Gruß Nettertyp
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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
Hallo @Nettertyp Ich kann mir vorstellen, dass das Lernen einer Sprache ohne Praxis und Anwendung im Alltag sehr schwierig ist. Daher verstehe ich auch die Idee mit dem Visum zum Sprachkurs. Alternativ kannst du dir hier auch noch einmal die Angebote vom Goethe Institut in China anschauen: https://goetheslz.com/de/ . Es ist auf alle Fälle empfehlenswert zu Prüfen, ob die bisherige Ausbildung anerkannt werden kann. Damit wäre ein Visum als Fachkraft möglich: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/arten/arbeiten-f… . Zu deiner Frage. Bei Make it in Germany steht folgendes: "Die Beschäftigung muss nicht im fachlichen Zusammenhang mit Ihrer Berufsqualifikation stehen. Allerdings benötigen Sie eine Berufsausübungserlaubnis, wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten." (Quelle siehe zweiter Link) Sowohl der bisherige Beruf deiner Freundin als auch ihr Wunschberuf gelten als 'nicht reglementiert', d.h. es ist richtig, dass der Berufsabschluss nicht zur Beschäftigung passen muss. . Viele Grüße Daniela
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