zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
ozcartman

Neue Arbeitsbeginn und Ausländerbehörde

Ich habe ab dem 1. August einen neuen Arbeitsvertrag, aber die Ausländerbehörde hat mir einen Termin für den 4. August gegeben. Der Arbeitgeber möchte deshalb einen neuen Vertrag mit dem Startdatum 15. August ausstellen, da im alten Vertrag steht, dass der Vertrag ungültig wird, falls bis zum 1. August keine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt.

Meine Frage ist: Muss mein Arbeitsvertrag erneut von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden, nur weil sich das Anfangsdatum geändert hat?

 

Danke im Voraus

3 Kommentare

Antworten (3)

Profile Picture
Daniela_Community_Managerin

Hallo @ozcartman  
vielen Dank für deine Frage!

Ich verlinke Berater:innen von @Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein , sie antworten dir hier im Forum.

Viele Grüße
Daniela

Antworten
Profile Picture
Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein

Hallo ozcartman,

an und für sich sollten Arbeitsverträge, auf deren Grundlage die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilt, nicht nachträglich verändert werden. Hier handelt es sich meines Erachtens jedoch nicht um eine für die Zustimmung relevante Bestimmung. Aber eine ganz sichere und rechtskräftige Antwort diesbezüglich kann Ihnen nur die Bundesagentur für Arbeit erteilen. Ihr Arbeitgeber könnte beim Arbeitgeberservice anrufen und fragen, welche Schritte er unternehmen sollte. 

Viele Grüße

Noha

Faire Integration in Schleswig-Holstein

Antworten
ozcartman

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.

Viele Grüße

 

Antworten
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo