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NatalieTnina
Aktualisiert:
Visa & Aufenthalt

niederlassungserlaubnis

Guten Tag,

ich habe Ca. 6 Jahre in Deutschland gelebt und Niederlassungserlaubnis bekommen, dann sind wir nach Belgien umgezogen. Bei Anmelderamt habe ich mich abgemeldet, und hatte damals gedacht das ich verliere meine Niederlassungserlaubnis nicht und soll nichts weiter in Deutschland beantragen. Jetzt nach zwei Jahren (immer noch in Belgien), habe ich den Job in Deutschland gefunden und ich habe angefangen zu lesen über Arbeitserlaubnis. Verstehe ich es richtig, das meine Niederlassungserlaubnis nicht mehr gültig ist? Muss ich es irgendwie melden, das ich habe immer noch deutsche Ausweis (eigentlich nicht gültige)? Soll ich jetzt Aufenthaltserlaubnis in Deutschland von Anfang an beantragen oder gibt es leichtere Wege dieses Erlaubnis gültig zu machen?

 

Vielen Dank für die Empfehlung.

 

LG,

Natalie 

4 Kommentare

Antworten (4)

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My Nguyen_Community Managerin
Hallo @NatalieTnina vielen Dank für Deine wertvolle Frage. Herzlichen Glückwunsch zu Deinem neuen Job! Du hattest eine Niederlassungserlaubnis und keinen Daueraufenthalt EU, richtig? Leider ist es richtig, dass eine Niederlassung, ohne weitere Beantragung nach 6 Monaten Aufenthalt außerhalb Deutschland erlischt - auch wenn auf der Karte ein längeres Gültigkeitsdatum vermerkt ist. Darüberhinaus ist durch die Abmeldung aus Deutschland keine Ausländerbehörde offiziell mehr für Dich zuständig. Wie Du vermutest, bedeutet es, dass Du einen neuen Antrag stellen musst. Je nachdem welche Staatsangehörigkeit Du besitzt, musst Du einen Antrag bei der lokalen Auslandsvertretung stellen oder hast die Möglichkeit im Inland zu beantragen. Die benötigten Unterlagen variieren je nachdem welche Voraussetzungen Du erfüllst: -Fachkraft -Blaue Karte Falls Du in Brüssel mindestens die letzten 18 Monate auch im Besitz einer Blauen Karte warst, berechtigt Dich das einen Antrag in Deutschland zu stellen. Dafür kannst Du einreisen, Dich wieder in Deutschland anmelden und einen Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Allerdings ist hier anzumerken, dass die Ausländerbehörden sehr überlastet sind. Eine Antragsstellung im Inland bedeutet nicht, dass dieser Prozess schneller geht. Hier muss beachtet werden, dass Du nur mit einem gültigem (Arbeits-)Visum (ausgestellt von der Auslandsvertretung) oder eines gültigen Aufenthaltstitels (durch Zustimmung der Ausländerbehörde) arbeiten kannst. Nach Deiner Einreise kannst Du mit der Ausländerbehörde klären, unter welcher Voraussetzung Du Deine Niederlassung wieder beantragen kannst. Es tut mir Leid, dass es keinen leichteren Weg gibt. Gib mir gerne Rückmeldung, wenn Du weitere Fragen hast.
NatalieTnina
Vielen lieben Dank! Ich habe gerade gesehen auf Berliner Landesamt Website (hoffentlich so ist es auch bei uns in Aachen), dass es Ausnahmen gibt: "Eine Niederlassungserlaubnis erlischt auch bei einem längeren Aufenthalt im Ausland nicht bei einem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland von mindestens 15 Jahren und wenn der Lebensunterhalt gesichert ist (das gilt auch für den Ehegatten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel) oder bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einem deutschen Staatsangehörigen.". Am Freitag gehe zu unserem Anmelderamt und würde es auch dort klären, um ganz sicher zu sein. Vielen Dank. LG
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My Nguyen_Community Managerin
Trifft denn dieser Fall auf Dich zu, @NatalieTnina ? Du meintest, dass Du vorher 6 Jahre in Deutschland gelebt hast. Oder hast Du eine:n Ehepartner:in mit deutscher Staatsbürgerschaft? Wie ich es verstehe, bist Du derzeit bereits in Deutschland und möchtest Dich wieder anmelden. Wie ich bereits meinte, nur die oben genannten Voraussetzungen berechtigen Dich zu einer Antragsstellung im Inland (Staatsangehörigkeit, Blaue Karte EU aus einem anderen EU Land). Bei aufenthaltsrechtlichen Fragen solltest Du Dich eher an eine Ausländerbehörde wenden oder an eine Migrationsberatung. In Aachen findest Du einige Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/?coord=294466.56…; Du kannst Deine genauere Postleitzahl angeben, sodass Dir die naheliegenden angezeigt werden. Ich wünsche Dir viel Erfolg! Sag gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.
Seoyoung_Community Management Support

Hi @NatalieTnina  ,

ich wollte kurz nachfragen, wie du mit dem Prozess weitergekommen bist. Musstest du einen neuen Aufenthaltstitel beantragen oder war deine Niederlassungserlaubnis doch noch gültig durch deine*n Ehe- oder Lebenspartner*in?

Konntest du dir eine Migrationsberatung holen?

Sag gern Bescheid, wenn du noch Fragen hast.

 

Viele Grüße

Seoyoung

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