Niederlassungserlaubnis als Fachkraft
Hallo Liebe Community,
ich bin seit Mai 2022 in Deutschland. Ich bin hier als Au Pair gekommen, dann habe ich vom Juni 2023 bis August 2024 einen BFD (§ 19c Abs. 1) gemacht und schließlich habe ich ab September 2024 einen Aufenthaltstitel als Fachkraft (§ 18b AufenthG) bekommen. Ich möchte eine Niederlassungserlaubnis (NE) als Fachkraft nach 3 Jahren beantragen, das würde ich nächstes Jahr machen.
Ich weiß, die Zeit als Au Pair zählt nicht, weil ich keine Pflichtbeiträge in einer Rentenversicherung geleistet habe. Allerdings bezahle ich ab Juni 2023 (BFD) die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt, ich würde im Juli 2026 die 36 Monate Pflichtbeiträge erfüllen.
Meine Frage wäre: Kann ich mit dieser Zeit bereits 2026 die Niederlassungserlaubnis beantragen oder muss ich warten, bis ich 36 Monate im Besitz des Aufenthaltstitels nach § 18b bin? Dann könnte ich nur erst im September 2027 die NE beantragen.
Nur zur Info: Ich kenne die anderen Voraussetzungen, mir ist nur nicht ganz klar, wie die Berechnung vom Aufenthalt in Deutschland ist, um die NE zu erhalten.
Ich danke euch im Voraus.
Liebe Grüße