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gmzsn
Aktualisiert:
Visa & Aufenthalt

Probezeit Kündigung

Hallo, zunächst einmal vielen Dank für Ihre Informationen.

Ich bin mit einem Arbeitsvisum nach Berlin gekommen und mein Visum ist für 6 Monate gültig. Was soll ich tun, wenn mein Unternehmen meinen Vertrag kündigt und mich zum Ende des sechsten Monats entlässt? Gibt mir die Ausländerbehörde eine bestimmte Zeit, um wieder einen Job zu suchen, oder muss ich sofort in meinem Heimatland zurückkehren. 
 

Vielen Dank im Voraus

LG

1 Kommentare

Antworten (1)

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o.ramadan
Aktualisiert:
Hallo @gmzsn und danke für deine Frage! Bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit ist verpflichtet, dies der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen. Eine Mitteilung durch den Arbeitgeber wird auch erfolgen, Also der Arbeitgeber muss die Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen über die Kündigung informieren. In der Regel bleibt man im Besitz seines gültigen Aufenthaltstitel. Die Ausländerbehörde kann aber nach ihrem Ermessen eine nachträgliche Befristung festlegen. Hast du schon den Antrag auf Blauen Karte EU bzw. auf Aufenthaltserlaubnis gestellt? Die Möglichkeit der Arbeitsplatz suche kann hierbei berücksichtigt werden, Also einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bis zu sechs Monate zur Suche nach einem neuen Arbeitsplatz könnte dann eine Option sein, wenn der Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt wird. Die Erteilung solcher Aufenthaltserlaubnis setzt aber die Lebensunterhaltsicherung und andere Voraussetzungen voraus. Ich würde vorschlagen, dass du zu einer arbeitsrechtlichen Beratungsstelle gehst und dich über deinen Fall informierst. Hier findest eine gute Beratungsstelle in Berlin: https://bema.berlin/AR/BERATUNG-ARBEITSRECHT/ Du kannst einen Termin bei ihnen vereinbaren. Ich hoffe, diese Information hilft dir weiter!
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