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Reisen im Schengenraum mit Aufenthaltstitel/ Niederlassungserlaubnis
Guten Tag,
ich bräuchte eure Hilfe:
Wir planen eine Klassenfahrt nach (Lublin) zur Gedenkstätte des dortigen KZs. Einige der Teilnehmende haben momentan eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis. Das Dokument sieht ähnlich aus, wie eine Perso, hat aber oben links in der Ecke ein blaues D.
Können meine SchülerInnen damit nach Polen einreisen?
Beim Auswärtigen Amt finde ich Informationen, dass diese Titel nur mit einem gültigen Reisedokument gültig sind.
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen :)
Viele Grüße,
Matthias
3 Kommentare
Antworten (3)
Lieber @brmlge , vielen Dank für deine Frage. Die SchülerInnen, die einen Aufenthaltstitel haben, aber keinen eigenen Reisepass besitzen, können an einer Klassenreise teilnehmen. Der Antrag muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Details zum Beispiel für Berlin kannst du hier finden: https://www.berlin.de/einwanderung/service/faq/artikel.874989.php In anderen Fällen können deine SchülerInnen nach Polen einreisen, wenn sie zusätzlich einen gültigen Reisepass dabei haben. Das Dokument, von dem du schreibst, bestätigt, dass die Person berechtigt ist, sich in Deutschland aufzuhalten. Wenn du weitere Fragen hast, melde dich bitte bei uns. Viele Grüße Barbara
Hallo Barbara,
danke für deine Ausführungen. Da werde ich mich mal für Niedersachsen in diese Richtung schlau machen und mein Ergebnis hier mit euch teilen.
Viele Grüße,
Matthias
danke :)