Rückreise in die Ukraine mit der Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz (vorübergehender Schutz)
Hallo allerseits,
da diese Frage aus der Community schon öfter an mich gestellt wurde, möchte ich sie auch hier mit euch teilen:
Dürfen Menschen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz (auch vorübergehender Schutz genannt) bekommen haben, zurück in die Ukraine reisen?
Alle Menschen mit der 24er Aufenthaltserlaubnis (vorübergehender Schutz) dürfen für einen begrenzten Zeitraum (normalerweise nicht länger als 6 Monate) ins Ausland reisen. Sie dürfen auch in die Ukraine reisen.
Dafür gibt es keine Beschränkungen, wie wir sie zum Beispiel von anderen humanitären Aufenthaltstiteln kennen. Solange die Aufenthaltserlaubnis gültig ist und die Menschen mit einem gültigen Reisedokument unterwegs sind, können sie nach Deutschland wieder einreisen.