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ari

Selbständig als Nebenjob

Halli hallöchen,

Zurzeit verfüge ich über einen Aufenthaltstitel nach §18a - Fachkräfte mit Berufsausbildung. Darf ich in der VHS unterrichten und nebenbei Geld verdienen? Wie würde einen Verbot auf meinem Zusatzblatt lauten?
Diese Frage ist hypothetisch, weil auf meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich den Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informieren muss... aber gilt das auch für Aktivitäten in Selbständigkeit?

LG,
Ari

3 Kommentare

Antworten (3)

Profile Picture
Barbara__Community_Manager

Hallo @ari

danke für deine Frage. Unsere Experten von der @Faire__Integration_BB werden deine Frage so schnell wie möglich beantworten.

Liebe Grüße Barbara

Antworten
Profile Picture
Daniela_Community_Managerin

Hallo @ari  
ich tagge noch weitere Berater:innen von @Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein  

Viele Grüße
Daniela

Antworten
Profile Picture
Faire__Integration_in_Schleswig-Holstein

Hallo Ari, 

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es ist richtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber über eine Nebentätigkeit informieren müssen. Wenn Sie nebenbei selbstständig arbeiten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde kann die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erlauben, wenn Sie alle anderen nötigen Erlaubnisse haben oder diese noch bekommen.

Viele Grüße

Assal Behnam (Faire Integration in Schleswig-Holstein) 

Antworten
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