Sozialleistungen nach §24 (Geflüchtete aus der Ukraine)
Hallo,
ich frage für eine Geflüchtete mit gültigem Aufenthaltstitel. Der Bescheid liegt nun vor, er enthält weder Bewilligung noch Ablehnung des beantragten Kleidergeldes. Ist etwas bekannt, ob es wirklich zusteht (die mündliche Aussage dazu habe ich gehört).
Es wäre prima, wenn ihr zu der Frage etwas schreiben könntet.
Schöne Grüße
Stefanie
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