Steuererklärung
im vorherigen Jahr habe ich Unterkunft an einer Viktoria aus der Ukraine gegeben.
Es war zwischen Juni und Juli. Es war mit der Organisation von UnterkunftUkraine gemacht, sie erstellen aber keine Bestätigungen, ich habe nachgefragt.
Haben Sie vielleicht Erfahrung damit, ob man solche Unterstüzung bei Steuererklärung irgendwie berücksichtigen kann?
Leider habe ich hier 2 Herausforderungen:
- zuerst hat sich Viktoria bei ihren Bekannten angemeldet, da ich das ohne Zustimmung von dem Besitzer von meiner Wohnung gemacht habe
- Zweitens, UnterkunftUkraine ist wahrscheinlich zuerst keine offizielle Organisation laut Steueramt, dazu vergeben sie keine Bestätigung. Ich könnte Viktoria vielleicht fragen, ob sie die schriftlich bestätigen kann, aber ist es ausreichend?
MfG
Joanna C.
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