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Stiefkind
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frau ist zu mir vor 2 Wochen durch Ehegattennachzug zu mir eingereist.
Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit meine Frau die Marokkanische.
Meine Frau hat eine Tochter in Marokko.
Wir möchten meine Stieftochter zu uns holen.
Ist eine Verpflichtungserklärung von meinem Onkel möglich für das Visumsverfahren, oder muss das Lebensunterhalte von uns gesichert sein?.
Mit freundlichen Grüßen
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