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Taschengeld zurückzahlen
Guten Tag,
ich habe eine Freundin die in einer Vollstationären WG durch das Jugendamt untergebracht wurde, nachdem sie nun seit mehreren Monaten nicht mehr dort wohnt, erhielt sie von der WG eine Überweisung was scheinbar ihr Taschengeld sein sollte. Nun verlangt die WG dieses Geld zurück. Es handelt sich dabei um einen etwas grösseren Betraf, also mehr Geld als ein Monat Taschengeld eigentlich ist.
Ist dies so legitim? Ich meinte Taschengeld er müssen nicht zurück gezahlt werden.
Vielen Dank für die Antworten und Hilfen.
Cedric Weitz
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @CedricW ,
Danke, dass du dich an uns wendest.
Ich würde deiner Freundin empfehlen einen Jugendmigrationsdienst aufzusuchen. Dort kann sie sich beraten lassen, auch online.
https://www.jugendmigrationsdienste.de/
Ich kann leider nicht beurteilen was legitim ist oder was die Regeln der WG sind. Man könnte sich auch an den Vormund wenden, wenn deine Freundin unter 18 ist und da nochmal nachfragen.
So wie beim Jobcenter oder Jugendamt.
Ich hoffe das kann bald geklärt werden
Liebe Grüße
Yara