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Konate223
Aktualisiert:
Fachkräfte

Über aufenthaltstitel 19d 1a

Sehr geehrte Damen und Herren Mein Name ist Ismael Pflegefachkraft hier in Berlin. Ich habe eine Frage 

Ich habe aufenthaltstitel 19d 1a  , ich wollte fragen ob ich diesem wechseln kann  ?

Danke schön 

7 Kommentare

Antworten (7)

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Sophie_Moderation
Hallo @Konate223 vielen Dank für Deine Frage. Tatsächlich der Paragraph 19d Abs. 1a ist für Personen, die mit einer „Ausbildungsduldung“ eine Ausbildung abgeschlossen haben. Diese Personen haben einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1a AufenthG für die Dauer von zwei Jahren. Wenn Du erfolgreich bist und Deinen Lebensunterhalt sowie den Deine Familienangehörigen durch ausreichende Einkünfte sichern kannst, kann Dir bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Wenn das ist der Fall mit Dir dann kannst Du den Paragraph wechseln. Wenn Du brauchst eine Beratung kannst Du mir gern nochmal schreiben so kann ich für Dich eine Beratungsstelle in Berlin aussuchen. Herzlich Sophie
Konate223
Ich habe schon drei jährige Ausbildung abgeschlossen als pflegefachkraft. Ich arbeite grad in Berlin. Ich wollte fragen ob ich das paragraphe wechseln kann ?
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Sophie_Moderation
Dann kannst Du es wechseln.
Konate223
Vielen Danke Sophie Wie kann ich das machen bitte ?
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Sophie_Moderation
Du brauchst diese Voraussetzungen zu erfühlen: 1. Nachweise für die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (Arbeitsvertrag, Lohnnachweise etc.). 2. Beleg über das B1-Sprachzertifikat. 3. Beleg über eine anerkannte qualifizierte Berufsausbildung oder ein Studium auf dem gleichen Niveau oder 3 Jahre Berufserfahrung als Fachkraft. 3. Nachweis über ausreichenden Wohnraum nach § 2 Abs.4 AufenthG. 4. Nachweis, dass keine schweren Vorstrafen gegen Sie vorliegen. 5. Beleg, dass keine Gründe vorliegen, die Ihnen das Recht des Erhalts von § 18a AufenthG versagen. 6. Nachweis über das Nachkommen der Passpflicht 7. Beleg zur Arbeitgeberbindung (wenn diese nicht aufgelöst wurde).
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Daniela_Community Managerin
Hallo @Konate223 hier ist noch mehr Information von Handbook Germany: https://handbookgermany.de/de/bleiberecht#faq_654 . Du kannst einen Antrag auf den Aufenthaltstitel stellen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Am besten gehst du zu einer Beratungsstelle und holst dir Unterstützung: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ Gebe deine Postleitzahl (PLZ) ein und dann kannst du einen Termin vereinbaren. . Viele Grüße Daniela
Seoyoung_Community Management Support
Aktualisiert:

Hi @Konate223 ,

ich wollte kurz nachfragen, ob du in der Zwischenzeit einen Antrag stellen konntest bzw. dir eine Migrationsberatung geholt hast.

Wenn du noch weitere Fragen hast, melde dich gerne.

Viele Grüße

Seoyoung

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