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Umschulung/Niederlassungserlaubnis
ich lebe in Deutschland seit 2018 .habe B1 und warte auf B2 Prüfungsergebnisse. Im Januar 2025 werde ich eine Umschulung als Fachinformatiker Systemintegration beginnen, die 24 Monate dauert . ich bin 31 Jahre alt . habe Aufenhaltserlaubns (25 ABS . 2) .
Meine Frage ist : kann ich wärend oder nach der Umschulung Niederlassungserlaubnis erhalten, bevor ich einen Arbeitsvertrag habe ?
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @Rover_v , herzlichen Glückwunsch zu deiner Umschulung. Wenn du alle Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllst, kannst du während deiner Umschulung eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Du musst deine Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren besitzen. Die Zeit deines Asylverfahrens wird dabei mitgerechnet. Ich sehe, dass du diese Bedingung erfüllst. Außerdem musst du Deutsch auf dem Niveau A2 sprechen und dies auch nachweisen können. Alle Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis findest du hier: https://handbookgermany.de/de/permanent-residence#faq_564 und wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an uns wenden. Viele Grüße Barbara