Untätitigkeitsklage
Hallo zusammen,
ich besitze eine Niederlassungserlaubnis, bin Student und arbeite teilzeit. Seit August 2025 habe ich einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Vor der Abgabe habe ich den Antrag mehrfach auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft.
Seitdem habe ich jedoch keine Rückmeldung von der Behörde erhalten. Daraufhin habe ich der Behörde eine Frist bis zum 19. Februar zur Entscheidung über meinen Antrag gesetzt. Nach einem telefonischen Gespräch mit meinem Sachbearbeiter teilte dieser mit, dass der Antrag voraussichtlich nicht bis zum 19. Februar bearbeitet werden kann und die Bearbeitung erst im Sommer erfolgen wird.
Problematisch ist, dass keine schriftliche Mitteilung seitens der Behörde erfolgt. Nach Aussage des Sachbearbeiters würde in meinem Fall eine Untätigkeitsklage wenig Sinn machen, da die Gerichte die Belastung der Behörde kennen. Ich befürchte, dass die Einbürgerung durch eine Untätigkeitsklage länger dauern würde, da ich diese beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht einreichen müsste.
Ich wäre Ihnen daher sehr dankbar für Ihren Rat, wie ich in dieser Situation weiter vorgehen sollte
Hallo,
Ich kann die Ungeduld gut verstehen und nachvollziehen, aber aus meiner Sicht ist hier auch etwas Geduld sinnvoll. Die Behörden sind stark belastet, und eine Untätigkeitsklage bedeutet zusätzlichen Aufwand für Verwaltung und Gerichte.
Wenn der Aufenthalt ohnehin sicher geregelt ist (z. B. Niederlassungserlaubnis) und sich durch die Einbürgerung aktuell keine dringenden Nachteile ergeben, stellt sich die Frage, warum Eile nötig ist. Oft macht es keinen großen Unterschied, ob die Entscheidung ein paar Monate früher oder später kommt.
Eine Klage ist möglich, aber eher sinnvoll, wenn wirklich dringende Gründe vorliegen.
VG
Sarab AWO