Verlängern Aufenthalts
Ich bin mit 16 Aufgerund der Familienzusammenführung nach Deutschland geflogen und bin 18 geworden und kann ich nicht mehr bei meinem Vater bleiben wegen vieles Problems .
Wie kann ich mein Aufenthaltstitel verlängern ?
5 Kommentare
Antworten (5)
Hallo @Aidam
danke für deine Frage.
Ich hatte gesehen, dass du diese Frage auch gepostet hast:
Hallo
Ich bin vor 2 jahre nach Deutschland geflogen . Mit der Hilfe meines Vaters Familienzusammenführung habe ich mein Aufenthaltstitelerlaubins bekommen .
Aber vor einparr Monatan wollte mein Vater nicht mehr , dass ich bei ihm bleibe und wurde ich gezwungen nach ausland zu gehen .
Aber danach habe ich versucht hier her zurückzufligen und ich habe es auch geschafft .
Aber das Problem ist , dass mein Aufenthaltstitel läuft bald ab . Ich bin jetz 18 geworden und bin nicht mehr bei meinem Vater , wie kann ich es verlängern ?
Ich freu mich auf ihre Antwort
MFG
Wir werden dir hier auf alles Antworten :)
Hallo @Aidam
wenn ich es richtig verstehe, hast du einen Aufenthaltstitel zur Familienzusammenführung erhalten. Wahrscheinlich steht auf deiner Aufenthaltserlaubnis ein genauer Paragraph. Ich vermute es ist §32 AufenthG.
Mit 18 Jahre kannst du schon sehr viel alleine entscheiden, in Deutschland giltst du mit 18 Jahren als volljährig und auch als "geschäftsfähig". Du kannst Unterlagen deshalb bereits selbst unterschreiben.
Um deine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, kümmerst du dich am besten frühzeitig. Dein Aufenthalt nach §32 AufenthG kann verlängert werden, da die Grundlage für den Aufenthaltstitel weiterhin gültig ist. Das klingt kompliziert, aber an sich musst du nur einen Antrag bei der Ausländerbehörde zur Verlängerung des Aufenthaltes einreichen.
Wenn du mir deine zuständige Ausländerbehörde sagst, kann ich dir auch noch einmal den genauen Antrag heraussuchen und die Unterlagen aufschreiben, die du brauchst.
Ich würde dir insgesamt empfehlen, den Antrag auf Verlängerung gemeinsam mit einer Beratungsstelle zu stellen. Es gibt den Jugendmigrationsdienst (JMD). Berater:innen vom JMD sind für dich da, wenn es genau um solche Anliegen geht. Hier findest du mehr: https://www.jugendmigrationsdienste.de/
Um bei deinem Vater auszuziehen, brauchst du natürlich einen neuen Ort, wo du wohnen kannst. Das ist aber auf alle Fälle möglich. Machst du denn gerade eine Ausbildung oder arbeitest du schon?
Ich freue mich jetzt erst mal auf deine Rückmeldung, bis bald!
Viele Grüße
Daniela
Hallo Daniela
Mein Zuständiger Ausländerbehörde ist lübeck
Übrigens mache ich kein Ausbildung sonden werde ich zur Schule geheb .
Ich wohne nicht mehr bei meinem Vater sonder in einer Schutzeiruchtung für Frauen .
Und ja stimmt es , dass ich Familienzusammenfürung bin aber jetz kann ich nicht mehr
MFG
Hallo Daniela
Ja genau ich war Familienzusammenfürung
Außerdem mache ich kein Ausbildung sondern werde ich zur Schule gehen .
Ich wohne nicht mehr bei meinem Vater sondern in einer Schutzeinrichtubg für Frauen
Hallo @Aidam
danke für deine Rückmeldung.
Woher hast du die Info, dass du den aktuellen Aufenthaltstitel nicht mehr weiter haben darfst?
Den Antrag auf Verlängerung deines Aufenthaltstitels kannst du bei der Ausländerbehörde Lübeck bei einem Termin einreichen.
Du brauchst
- den ausgefüllten Antrag
- ein Passfoto
- deinen bisherigen Aufenthaltstitel und Reisepass
- Geld, um die Gebühr zu bezahlen
Den Termin vereinbarst du hier: https://tevis.luebeck.de/tvweb/
Die Vorlage vom Antrag findest du im Anhang.
Hier steht noch mal alles zusammengefasst: https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=2655…
Am besten wendest du dich an den JMD Lübeck: https://www.jugendmigrationsdienste.de/jmd/luebeck
Die Mitarbeiter:innen können dir helfen, dann musst du den Antrag nicht alleine vorbereiten.
Du kannst hier eine Mail schreiben und nach einem Termin fragen: bauke@gemeindediakonie-luebeck.de
Oder
du meldest dich mit dem Kontaktformular: https://www.jugendmigrationsdienste.de/jmd/kontaktformular/luebeck
Melde dich gerne bei Frage.
Viele Grüße
Daniela