Verlängerung des Aufenthaltstitels
Hallo,
eine Frage zu meinem Aufenthaltstitel. Ich habe in April 22 geheiratet und wir wollen uns nun scheiden lassen. Das Trennungsjahr ist bereits abgelaufen und der Ehepartner will demnächst die Scheidung einreichen. Wie kann ich meinen Aufenthaltstitel verlängern, obwohl wir noch keine drei Jahre Ehe hatten? Eine Arbeitstätigkeit gehe ich gerade nicht nach, jedoch suche ich stark. Braucht man auch bestimmtes Einkommen oder kann ich grundsätzlich sagen, dass z.B. 900 EUR auch langen würden als Einkommen?
Und noch eine Frage: Laut der Homepage https://handbookgermany.de/de/independent-residence-title-spouses
wird die drei Jahresfrist bei der Ausländerbehörde ab dem erhalt des Aufenthaltstitels gezählt. Diesen habe ich erst in September 22 erhalten. Sind somit die drei Jahre Ehe nicht in April 25 erfüllt sondern in September 25?
Vielen Dank für die Antworten.
Hallo @PaulMitchel
danke für deine Frage im Forum.
Es ist toll, dass du bereits nach einem Job suchst. Ich wünsche dir viel Erfolg. Du kannst auch noch einmal die Infoseite zur Jobsuche anschauen: https://handbookgermany.de/de/jobsearch-and-application
Für einen Aufenthaltstitel als Fachkraft brauchst du eine in Deutschland anerkannte Ausbildung oder ein Studium. Hier kannst du mehr lesen: https://handbookgermany.de/de/jobsearch-and-application
Je nachdem, welche Aufenthaltserlaubnis du willst, musst du ein bestimmtes Mindestgehalt nachweisen.
Hier findest du eine Übersicht:
https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersicht…
Aber beachte, dass hier Nettogehälter angegeben sind. Das Bruttogehalt muss dann natürlich entsprechend höher sein. Melde dich gerne, wenn du dazu Fragen hast.
Aufenthaltszeiten zählen, sobald du einen gültigen Aufenthaltsstatus für Deutschland hast. Falls du mit einem Visum zum Ehegattennachzug gekommen bist, sollte bereits das Datum der Einreise zählen. Eine Fiktionsbescheinigung, bis du die Plastikkarte erhältst ist auch ein gültiger Aufenthalt. Die Zeit zählt demnach von Beginn Aufenthalt in Deutschland bis zur Trennung.
Viele Grüße
Daniela