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Sar

Verlängerung meiner Blauen Karte während der Elternzeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Blaue Karte EU ist bis Juni 2026 gültig.
Ab März 2026 werde ich Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen.

Ich möchte mich erkundigen, welche Unterlagen ich für die Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis in dieser Situation einreichen muss.
Besteht in diesem Zusammenhang ein Risiko, dass meine Blaue Karte EU wegen der Elternzeit nicht verlängert wird oder erlischt?

Könnten Sie mir außerdem bitte mitteilen, ab wann ich einen Termin für die Verlängerung bei der Ausländerbehörde buchen sollte?

Für Ihre Rückmeldung danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

sar

1 Kommentare

Antworten (1)

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Sarab.MBE

Hallo,

Auswirkung der Elternzeit, Die Inanspruchnahme von Elternzeit und Elterngeld führt grundsätzlich nicht zum Erlöschen oder zur Nichtverlängerung der Blauen Karte EU, solange Ihr Arbeitsverhältnis weiterhin besteht und Sie nach der Elternzeit Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Wichtig ist, dass Ihr Arbeitsvertrag ungekündigt bleibt.

Die Unterlagen sind:

• Gültiger Reisepass

• Aktuelles biometrisches Passfoto

• Nachweis über bestehenden Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsverhältnis (auch wenn Sie während der Elternzeit pausieren)

• Nachweis über Ihre Elternzeit (Bestätigung des Arbeitgebers)

• Gehaltsnachweise der letzten Monate vor Beginn der Elternzeit

• Meldebescheinigung über Ihren Wohnsitz

• Nachweis über Krankenversicherung

Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden können.

Mit freundlichen Grüßen 

Sarab

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