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Verlust der Niederlassungserlaubnis bei Ausreise
Hallo ihr lieben,
ich bin im Internet auf eure Community gestoßen und wollte hier mal eine Frage stellen. Generell ist es ja so dass man mit Verlegung des Wohnsitzes bzw. mit der Ausreise aus Deutschland seine Niederlassungserlaubnis verlieren "kann".
Die Frage ist aber wie es denn aussieht, wenn man von der Behörde eine Bescheinigung zum Fortbestand der Niederlassungserlaubnis gem. §51 Absatz 2 AufenthG bekommt und sich im Nachhinein von Deutschland abmeldet. Nehmen wir an nach einem Jahr oder zwei fällt jemandem auf dass man im Ausland doch nicht Fuß fassen kann. Könnte man mit dieser Bescheinigung wieder in Deutschland sich problemlos anmelden.
Ich danke schon mal für die Antwort und wünsche allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
6 Kommentare
Antworten (6)
Hi @tablet.firtina ,
ich wollte mal nachfragen, ob sich dein Anliegen zwischenzeitlich geklärt hat. Konntest du dir eine anwaltliche Hilfe holen? Melde dich gerne, wenn du noch Fragen hast.
Viele Grüße
Seoyoung
Hallo vielen dank für das Interesse an meiner situation.
Ja ich habe eine Bescheinigung bekommen namens Fortbestand der Niederlassungserlaubnis. Mit dieser bescheinigung ist es möglich auch nach 6 monaten wieder Einreise keine Probleme zu bekommen.
Ich danke euch und wünsche allen einen schönen Tag.