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Abena3

Visaverlängerung/Änderung

Hallo 

Mein Freund hat aktuell ein Studentenvisum, das im März abläuft.(Bundesland: Hessen, Herkunftsland: Ghana)

Er möchte aber September eine Ausbildung zum Krankenpfleger beginnen.  Noch hat er keinen Azsbildungsvertrag.

 Wie würdet ihr empfehlen, aktuell bei der Verlängerung des Visums vorzugehen?

Vielen Dank A.

4 Kommentare

Antworten (4)

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Sarab.MBE

Hallo,

wenn dein Freund sein Studentenvisum hat, das im März ausläuft, und er erst im September eine Ausbildung beginnen möchte, ist wichtig, dass er rechtzeitig eine rechtliche Grundlage bekommt, um in Deutschland bleiben zu können.

Wichtig ist Folgendes:

1. Ohne Ausbildungsplatz kann die Ausländerbehörde normalerweise kein Ausbildungsvisum ausstellen.

Dafür braucht er zwingend einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag.

2. Er sollte sich schnellstmöglich mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen und erklären, dass er sich aktiv um Ausbildungsplätze im Bereich Krankenpflege bewirbt.

In manchen Fällen kann die Behörde eine Fiktionsbescheinigung oder eine kurze Verlängerung des aktuellen Aufenthaltstitels erteilen, wenn Aussicht auf einen Ausbildungsplatz besteht.

3. Er sollte Bewerbungen nachweisen können:

– Bewerbungen an Pflegeschulen

– Einladungen zu Gesprächen

– Rückmeldungen

Das erhöht seine Chancen, dass die Behörde ihm Zeit gibt, den Vertrag zu bekommen.

4. Evtl. kommt ein Wechsel in einen Aufenthaltstitel zur Ausbildungsplatzsuche (§17 AufenthG) infrage, aber das entscheidet die Ausländerbehörde individuell.

Sarab AWO

Antworten
Alexy6666

Ohne Ausbildungsvertrag würde ich auf Nummer sicher gehen. Am einfachsten ist meist, das Studentenvisum zu verlängern, sofern das noch geht, und der Ausländerbehörde offen den Plan zu erklären. Früh hingehen hilft oft.

Bis September sollte er sich aktiv bewerben – in der Pflege werden viele Azubis gesucht. Sobald der Vertrag da ist, geht vieles schneller. Eine Fiktionsbescheinigung kann bei Verzögerungen echt hilfreich sein.

Antworten
Abena3

Vielen herzlichen Dank für eure Antworten! 

Er hat sich bereits beworben. Er muss aber erst noch das B2 Zertifikat vor legen (ist gefordert für die Ausbildung, gerade ist er beim B1 Kurs) und die Zeignisbewertung/Anerkennung vom Schulamt, was bis zu 6 Monate dauern kann. Deswegen wird mit dem Ausbildungsstart vor September nichts. 

 

Also ihr meint, er soll den Plan mit der Ausbildung offen bei der Ausländerbehörde kommunizieren? Er hat etwas bedenken dass sie ihm da einen Strick draus drehen könnten...

Meine Hoffnung wäre eben auch, da dringend Pflegekräfte gesucht werden,  dass ihm das einen Vorteil verschaffen könnte. Ich kenne die Behörden aber überhaupt nicht und kann es deshalb nicht einschätzen, wie die auf einen solchen Wechsel reagieren.

Antworten
Alexy6666
Aktualisiert:

Ich sehe das ähnlich: Offen und sachlich zu bleiben ist meist der bessere Weg.
Solange er nachweisen kann, dass er aktiv an den Voraussetzungen arbeitet (Sprachkurs, Anerkennung, Bewerbungen), haben die Behörden in der Praxis oft mehr Spielraum, als man denkt – gerade in Engpassberufen.

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Viel Erfolg euch weiterhin, das wird sich bestimmt regeln.

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