Vorübergehender Schutz
Guten Tag! Ich möchte wissen: Kann ich in Deutschland wieder vorübergehenden Schutz bekommen, wenn ich ihn in der Tschechischen Republik erhalten habe und dort 2 Jahre gelebt habe? Wenn ja, wie geht das am besten: in der Tschechischen Republik ablehnen und sofort nach Deutschland gehen, oder nach der Weigerung in die Ukraine zurückkehren und diese nach einiger Zeit als Flüchtling wieder verlassen, aber nach Deutschland? Bitte sagen Sie mir, welche Option besser ist?
Guten Tag @чехол. , vielen Dank für deine Frage. Ich habe gesehen, dass du die Frage auch auf Russisch gestellt hast, dort findest du auch detaillierte Informationen, aber wir bitten um ein wenig Geduld: https://together-in-germany.de/de/node/7424 . Sobald dir ein EU-Land vorübergehenden Schutz gewährt hat, kannst du diesen Schutz in der Regel nicht mehr in einem anderen Land erhalten. Die Rechte und Pflichten, die sich aus dem vorübergehenden Schutz ergeben, gelten nur in dem Land, in dem du Schutz erhalten hast. Du darfst zum Beispiel nur in dem Land arbeiten, in dem du eine Aufenthaltserlaubnis bekommen hast. Du darfst aber innerhalb der EU reisen: https://handbookgermany.de/de/ukraine-info?themen=aufenthalt#faq_2316 Viele Grüße Barbara