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Wann müssen/dürfen Schulkinder in der 9. Klasse die Schule besuchen?
Ich habe einen Asylantrag mit meiner Frau gemacht und die Anhörungen am BAMF sind statgefunden. Also warten wir auf das Ergebnis. Zusätzlich werden wir in eine Zentralenunterkunft Einrichtung in NRW geschickt.
Meine Frage ist,
1. Wann dürfen meine Kinder zur Schule gehen?
2. Die Schüler waren in ihren Heimatland in einem Gymnasium. Können sie wieder das Gymnasium besuchen? und als letzens
3. Was kann ich tun wenn die Schulleitung Sie nicht in die Schule aufnimmt?
Danke für ihre Unterstützung.
2 Kommentare
Antworten (2)
Hallo @Murat M.
vielen Dank für deine Frage.
Ich verlinke unsere Expert:innen der @LIFE Initiative . Sie helfen dir bei deinen Fragen weiter!
Viele Grüße
Daniela
Hallo @Murat M. ,
deine Kinder haben ein Recht auf Schulbesuch. Ab wann deine Kinder zur Schule gehen können, können wir nicht genau beantworten, da es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Während der Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung können deine Kinder noch kein Gymnasium besuchen, da sie noch keinen Anspruch auf einen Schulplatz haben. Später besteht die Möglichkeit ein Gymnasium zu besuchen. Hier kannst du die Informationen nachlesen: https://www.asyl.net/themen/bildung-und-arbeit/zugang-zu-bildung/schule. Für weitere Informationen empfehlen wir dir, dich an eine lokale Migrationsberatungsstelle zu wenden. Du kannst suchen unter: https://adressen.asyl.net/ oder https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/. (Gib deine Postleitzahl ein und du wirst Beratungsstellen in deiner Nähe finden). Wir haben hier noch eine Anleitung für dich, wie du eine Migrationsberatungsstelle findest: https://life-initiative.org/beratungsstelle/. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen! Liebe Grüße, Franziska