Ich habe eine Blaue Karte Eu aus 2021. Gelten für mich dennoch die neuen Regeln für die Blaue Karte EU?
4 Kommentare
Antworten (4)
Daniela_Community Managerin
Hallo @Edith
danke für deine Frage.
Leider kann ich nur mit einem "es kommt darauf an" antworten. Um welche Gesetzesänderung der Blauen Karte geht es denn?
Von welcher Änderung würdest du gerne profitieren?
z.B.
- Familiennachzug
- Nachzug von Eltern/ Schwiegereltern
- Niederlassungserlaubnis
Danke dir und bis bald.
Viele Grüße
Daniela
Edith
Hallo Daniela, zum einen der Arbeitgeberwechsel, in meinem Titel steht dass das erst nach 24 Monate geht. Zum anderen die Niederlassungserlaubnis. Danke!
Daniela_Community Managerin
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Ich frage noch einmal eine Expert:in und meine Kolleg:innen, um dir ausführlich antworten zu können. Bis nächste Woche.
Viele Grüße
Daniela
Daniela_Community Managerin
Hallo @Edith
nach unserem Wissensstand gelten für alle Personen, die die Blaue Karte besitzen, jetzt die aktuellen Gesetze und Regelungen. Mit einer Ausnahme beim Eltern-/Schwiegerelternnachzug.
Du kannst also die Niederlassungserlaubnis nach den jetzt geltenden Vorgaben beantragen.
Zum Arbeitgeberwechsel findest du eine Info auf der Seite der Ausländerbehörde Frankfurt, die es ganz gut erklärt: https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten/ich-moechte-einen-antrag…
Die jetzigen Voraussetzungen zum Arbeitgeberwechsel gelten also auch für dich, nur kann es sein, dass in deinem Zusatzblatt/ in den Nebenbestimmungen noch die alten Einschränkungen stehen und deshalb zuerst eine Erneuerung des Zusatzblattes/ der Nebenbestimmungen bei der Behörde angefragt werden muss.
Antworten (4)
Hallo @Edith
danke für deine Frage.
Leider kann ich nur mit einem "es kommt darauf an" antworten. Um welche Gesetzesänderung der Blauen Karte geht es denn?
Von welcher Änderung würdest du gerne profitieren?
z.B.
- Familiennachzug
- Nachzug von Eltern/ Schwiegereltern
- Niederlassungserlaubnis
Danke dir und bis bald.
Viele Grüße
Daniela
Hallo Daniela, zum einen der Arbeitgeberwechsel, in meinem Titel steht dass das erst nach 24 Monate geht. Zum anderen die Niederlassungserlaubnis. Danke!
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Ich frage noch einmal eine Expert:in und meine Kolleg:innen, um dir ausführlich antworten zu können. Bis nächste Woche.
Viele Grüße
Daniela
Hallo @Edith
nach unserem Wissensstand gelten für alle Personen, die die Blaue Karte besitzen, jetzt die aktuellen Gesetze und Regelungen. Mit einer Ausnahme beim Eltern-/Schwiegerelternnachzug.
Du kannst also die Niederlassungserlaubnis nach den jetzt geltenden Vorgaben beantragen.
Zum Arbeitgeberwechsel findest du eine Info auf der Seite der Ausländerbehörde Frankfurt, die es ganz gut erklärt: https://frankfurt.de/auslaenderangelegenheiten/ich-moechte-einen-antrag…
Die jetzigen Voraussetzungen zum Arbeitgeberwechsel gelten also auch für dich, nur kann es sein, dass in deinem Zusatzblatt/ in den Nebenbestimmungen noch die alten Einschränkungen stehen und deshalb zuerst eine Erneuerung des Zusatzblattes/ der Nebenbestimmungen bei der Behörde angefragt werden muss.
Viele Grüße
Daniela