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nana92

Zählt Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug als „auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht“?

Hallo,
ich lebe seit 2021 in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Familiennachzug. Ich bin berufstätig, habe ein B1-Zertifikat in Deutsch und mein Ehepartner besitzt mittlerweile eine Niederlassungserlaubnis.

Ich würde gerne im Jahr 2026 die Einbürgerung beantragen. Laut § 10 Abs. 1 Nr. 2 StAG ist ein „unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht“ Voraussetzung.
Meine Aufenthaltserlaubnis ist zwar befristet, aber könnte sie wegen der langfristigen Perspektive als „auf Dauer angelegt“ anerkannt werden?

vielen Dank!

1 Kommentare

Antworten (1)

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Eren__(support)

Hallo @nana92  

Wenn Sie entweder eine Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die auf den Erhalt einer solchen unbefristeten Erlaubnis ausgerichtet ist, können Sie die Voraussetzung nach dem Gesetz erfüllen, der ein "unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht" verlangt.

Auch wenn Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis befristet ist, kann sie dennoch die gesetzlichen Anforderungen erfüllen – vorausgesetzt, sie wurde nicht für einen rein vorübergehenden Zweck (z. B. Studium oder kurzfristige Ausbildung) erteilt, sondern verfolgt ein langfristiges Ziel wie etwa den Familiennachzug. Auch der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die zum Erhalt einer Niederlassungserlaubnis führen kann, fällt unter diese Voraussetzung. Das bedeutet: Sie müssen zum Zeitpunkt des Einbürgerungsantrags nicht zwingend bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzen, solange Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis einen realistischen und rechtlich gesicherten Weg dahin eröffnet.

Bitte beachten Sie jedoch, dass wir die technischen Einzelheiten Ihres persönlichen Falles nicht kennen. Diese Antwort ist daher allgemeiner Natur. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir, sich zusätzlich direkt an Ihre zuständige Ausländerbehörde zu wenden.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer entsprechenden Seite:
https://handbookgermany.de/de/citizenship

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen!

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